14 nackt?

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Grundsätzlich kannst du überall und zu jeder Zeit nackt auftreten, wenn sich niemand daran stört. Ansonsten hast du ein Problem wegen dem Straftatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Etwas anderes ist es bei der Frage der Sicherheit. Es könnte Menschen geben, die bei so einem Auftritt dies als Aufforderung zur Kopulation betrachten.


Thunderbirdltd  23.11.2022, 11:14

Falsch. Nacktheit ist KEINE Erregung öffentlichen Ärgernisses - dazu müsste eine sexuelle Handlung vorliegen. Was es sein könnte, wäre ein Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit nach OwiG 118. das ist dann aber keine Straftat, sondern eben nur eine Ordnungswidrigkeit.

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Vierjahreszeit  23.11.2022, 12:17
@Thunderbirdltd

Hier ging es nicht um eine einwandfreie juristische Definition, sondern darum, dass ein solcher Auftritt Andere "stören" könnte, mit negativen Konsequenzen. Ansonsten vielen Dank für die Belehrung.

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Thunderbirdltd  23.11.2022, 12:19
@Vierjahreszeit

Dennoch sollte man schon bei den wahren Fakten bleiben und nicht verbreiten, das öffentliche Nacktheit eine Straftat ist. Das ist schlichtweg falsch. Und eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist ein himmelweiter Unterschied.

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Thunderbirdltd  23.11.2022, 22:19
@Vierjahreszeit

Doch, aber ohne eine Eintragung ins Führungszeugnis und der Aussicht auf einen Knast-Aufenthalt 😉

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Im Sommer war ich in der Innenstadt in der Nacht manchmal nackt draußen. Dann ist da eine Toilette am marktplatz, wo man perfekt sich umziehen kann und seine Sachen dort solange verstauen kann.

Ob man es empfehlen sollte, weiß ich nicht - mir gefällt es sehr und für mich habe ich auch noch keine negativen Erfahrungen gemacht ( sehr subjektiv, ob man das nun positiv oder negativ sieht haha )

Woher ich das weiß:Hobby

Ähm, es ist eine Erregung in der Öffentlichkeit, und kann zu einer Anzeige führen.

Also nach es am besten nur dort wo es auch erlaubt ist.


Thunderbirdltd  23.11.2022, 11:15

Falsch. Nacktheit ist KEINE Erregung öffentlichen Ärgernisses - dazu müsste eine sexuelle Handlung vorliegen. Was es sein könnte, wäre ein Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit nach OwiG 118. das ist dann aber keine Straftat, sondern eben nur eine Ordnungswidrigkeit.

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Mit 14 Jahren war ich um 21 Uhr zu Hause und habe mich aufs Bett vorbereitet. Schließlich war am nächsten Tag wieder Schule.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

20 Uhr bis 20:15, da schauen viele Leute die Tagesschau und nicht dich..