Kfz an an Privat verkauft, Käufer droht mit Anwalt was soll ich tun?

Moin zusammen, habe folgendes Anliegen. Habe bei Kleinanzeigen einen 30 Jahre altes Golf 1 Cabrio inseriert. Hatte den Wagen selber nur ein halbes Jahr, da ich zu wenig Zeit hatte und habe wollte ich das Cabrio nun wieder verkaufen. Nun kam ein Interessent, schaute sich das Fahrzeug an, machte eine Probefahrt. War insgesamt drei Stunden mit einem Freund vor Ort. Ein paar Sachen sind ihm aufgefallen, wie zum Beispiel das der Wagen wohl mal lackiert wurde, sowie das Dach das noch das erste war. Ich versicherte ihm aber mündlich, das ich da nix Nachlackiert habe und das das Dach zwar alt aber dicht sei. Zumindest habe ich bis dato keinen Wassereinbruch gehabt. Übrigens ist der Käufer selber Lackierer. Wir haben uns preislich geeinigt und machten einen Kaufvertrag vom ADAC, wo keine Haftung für Sachmangel übernommen wird. Ein paar Tage später holte er den Wagen mit einem Trailer ab. Zwei Tage später rief der Käufer mich nun an, und meinte , das der Wagen nicht mehr vernünftig läuft und das Standgas nicht hält. Zudem soll es ins Fahrzeug geregnet haben.Da er selber in einer Werkstatt arbeitet, hat er den Wagen von einem Gutachter der vor Ort war begutachten lassen und es wurden angeblich viele Mängel gefunden, wie zB. Durchrostungen am Unterboden, Lackdichte passte nicht, Kat wäre leer geräumt wurden. Kurzum das Auto wäre Schrott und ich sollte ihm das Geld zurückerstatten oder er Schaltet einen Anwalt ein. Ich sagte dem Käufer, das ich davon keine Kenntnis hatte und verwies auch auf den Ausschluss der Sachmängel. Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall? Was kann ich tun?

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Wir haben uns preislich geeinigt und machten einen Kaufvertrag vom ADAC, wo keine Haftung für Sachmangel übernommen wird.

Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen.

Die zugesicherte Beschaffenheit der Kaufsache muss jedoch auch bei Privatverkäufen vorhanden sein.

 Ich versicherte ihm aber mündlich, das ich da nix Nachlackiert habe und das das Dach zwar alt aber dicht sei. Zumindest habe ich bis dato keinen Wassereinbruch gehabt.

Bei einem 30 Jahren alten Cabriolet mit Original-Verdeck gehört eine leichte Undichtigkeit sicher zur gewöhnlichen Abnutzung.

Nun kam ein Interessent, schaute sich das Fahrzeug an, machte eine Probefahrt. War insgesamt drei Stunden mit einem Freund vor Ort. Ein paar Sachen sind ihm aufgefallen, wie zum Beispiel das der Wagen wohl mal lackiert wurde, sowie das Dach das noch das erste war. 

Mängel, die dem Käufer bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, kann dieser später nicht mehr als Mängel geltend gemacht werden.

Da er selber in einer Werkstatt arbeitet, hat er den Wagen von einem Gutachter der vor Ort war begutachten lassen und es wurden angeblich viele Mängel gefunden, wie zB. Durchrostungen am Unterboden, Lackdichte passte nicht, Kat wäre leer geräumt wurden.

Wenn der Käufer selbst in einer KFZ-Werkstatt arbeitet, muss er sich fragen lassen, warum er so gravierende Mängel wie Durchrostung des Unterbodens bei der Begutachtung festgestellt hat?

Du schreibst:

Kurzum das Auto wäre Schrott und ich sollte ihm das Geld zurückerstatten oder er Schaltet einen Anwalt ein.

Du kannst dem Theater gelassen entgegen sehen.

Die Rechtslage:

Ist die Sache mangelhaft, muss der der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Hierdurch soll dem Verkäufer letztmalig die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.

Der Verkäufer hat einen Rechtsanspruch auf Nacherfüllung des Vertrags.

Wird dem Verkäufer dieses Recht verwehrt und fordert der Käufer den Kaufpreis zurück, hat er seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer verwirkt.

Sowohl das Recht auf Nachbesserung, als auch den Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

§ 442 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Kenntnis des Käufers

(1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 

2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Bei einem 30 Jahre alten Fahrzeug, das nicht ausdrücklich als restauriertes und historisches Fahrzeug angeboten und verkauft wurde, muss ein Käufer mit allgemeinem Verschleiß rechnen.

Du schreibst:

Zwei Tage später rief der Käufer mich nun an, und meinte , das der Wagen nicht mehr vernünftig läuft und das Standgas nicht hält. 

Da er selber in einer Werkstatt arbeitet, hat er den Wagen von einem Gutachter der vor Ort war begutachten lassen .........

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein privater Auto-Verkäufer nicht über die nötige Fachkompetenz verfügt, um später auftretende Mängel vorhersehen zu können.

Der Käufer hat den Wagen hinreichend begutachtet und eine Probefahrt gemacht. Da es für den Käufer nichts zu beanstanden gab und er das KFZ im Anschluss gekauft und bezahlt hat, war der Wagen zum Zeitpunkt der Übereignung nicht zu beanstanden.

Warum im Nachhinein der Motor nicht mehr rund läuft oder Probleme mit dem Standgas auftreten, muss der Käufer nicht vorhersagen können.

Für mich sieht es fast so aus, als hätten Amateure versucht Einstellungen an Motor und Vergaser zu optimieren. Ohne Erfahrung kann man sich dabei schnell verzetteln. Am Ende des Tages ist alles nur noch verstellt.

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Wichtig: Der Verkäufer muss dem Käufer in jedem Fall alle ihm bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt nennen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/#haftung-bei-maengeln-und-unfallschaeden

Gut zu wissen: Mängel, die dir selbst nicht bekannt waren, kannst du natürlich auch nicht nennen.

Vorwerfen alleine reicht nicht. Der Käufer muss im Zweifel beweisen, dass du Mängel arglistig verschwiegen und den Käufer mit Vorsatz getäuscht hast.

Meine persönliche Meinung ist:

Käufer, die bellen, beißen nicht. Und wer mit einem Anwalt droht, erteilt erfahrungsgemäß kein Mandat.

Du schreibst:

Habe bei Kleinanzeigen einen 30 Jahre altes Golf 1 Cabrio inseriert. Hatte den Wagen selber nur ein halbes Jahr, da ich zu wenig Zeit hatte und habe wollte ich das Cabrio nun wieder verkaufen. 

Zu wenig Zeit - wofür? Klingt so, als müsste doch einiges an Reparaturen gemacht werden.

Welcher Zustand wurde im Kaufvertrag vereinbart?

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Das Mindestalter auf amazon beträgt 18 Jahre!
Kann es Rechtliche Konsequenzen haben bzw. Wird es überhaupt überprüft wenn ich beim Vertrags Abschluss mein Geburtsjahr ein Jahr nach oben setzt??
§ 263 StGBBetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Wirklich tolle Arbeiten!

Kaum zu glauben, dass du erst vor einem Jahr mit dem Häkeln angefangen hast.

Das dir deine Auftraggeber nicht bereit sind, für die erbrachte Leistung deutlich mehr zu bezahlen, ist einfach nur unverschämt.

Du schreibst:

weil ich mir bezüglich der Preiskalkulation immer sehr unsicher bin. Ich arbeite teilweise über 10h an einer Figur und verkaufe sie dann im Endeffekt für 5€, das deckt gerade mal die Materialkosten und Profit gibt es für mich somit keinen.

Nach dieser Rechnung hast du praktisch 10 Stunden umsonst gearbeitet

Du schreibst:

Auf der anderen Seite möchte ich aber auf keinen Fall zu viel verlangen.
......verkaufen, um mir ein kleines Taschengeld zu verdienen.

Zunächst musst du dir überlegen, was du dir unter einem kleinen Taschengeld vorstellst?

Angenommen, du hättest gerne eine Aufwandsentschädigung von 5,- EUR pro Stunde zzgl. der Materialkosten.

Dann müsstest du für 10 Stunden Aufwand + 5,- EUR Materialkosten 55,- EUR verlangen.

Bei 3,- EUR/Std. ergibt sich für den Käufer ein Verkaufspreis von 35,- EUR.

Ist ein Stundenlohn von 3,- EUR zu viel verlangt? - Wohl kaum.

Soll heißen: Du darfst dir nicht nur Gedanken darüber machen, was anderen eventuell zu teuer sein könnte.

Viel interessanter sind Käufer, die den Wert deiner Handarbeit schätzen und bereit sind dafür auch einen fairen Preis zu zahlen.

Die weit verbreitete Annahme, dass Käufer immer nur das Billigste kaufen wollen, ist falsch.

Käufer sind durchaus bereit mehr zu zahlen, wenn sie einen entsprechenden Mehrwert erhalten.

Wo finde ich denn überhaupt Interessenten

Durch eine sog. Zielgruppenanalyse lässt sich deine Zielgruppe bestimmen. Also Käufer, die bereit sind deine Produkte zu kaufen.

Für die Preisfindung wäre es natürlich auch von Vorteil, wenn man wüsste was die Konkurrenz für vergleichbare Artikel verlangt. Ein äußerst hilfreiches Instrument hierfür ist die Konkurrenzanalyse.

Hört sich wesentlich komplizierter an, als es tatsächlich ist.

Falls du in der Stadt wohnst kann ich dir aus eigener Erfahrung folgende Idee vorschlagen. Stell dir ein kleines Sortiment deiner Arbeiten zusammen und besuche einfach mal die Fachgeschäfte vor Ort, z.B. für Kindermöbel.

Mit etwas Glück kannst du deine Sachen dort ausstellen und in Kommission verkaufen. Das heißt: Sobald ein Artikel verkauft wurde, erhältst du abzüglich einer Provision den Kaufpreis ausgezahlt.

Deine Vorteile: Der Ladenbetreiber weiß in etwa, was seine Kunden bereit sind auszugeben, oder welche Motive wahrscheinlich besser laufen, als andere.

Was nicht verkauft wurde, holst du nach einer vorher vereinbarten Zeit einfach wieder ab.

Der Dackel hätte wahrscheinlich gute Chancen in einem Hunde-Salon.

Und vielleicht kannst du aus dem Vogel auf Bild 3 auch einen Klapperstorch machen? Ein echt originales Geschenk zur Taufe, oder? Dafür sind die Leute auch gerne bereit etwas mehr auszugeben.

Für den erfolgreichen Verkauf von Handarbeiten sind zwei Dinge maßgeblich:

  1. Hochwertige Materialien
  2. Professionelle Verarbeitung

Meine persönliche Meinung ist:

Deine Arbeiten haben sicher das Potential sich erfolgreich verkaufen zu lassen.

Qualität hat ihren Preis. Der Vertrieb übers Internet wird wahrscheinlich schwierig. Online-Marktplätze wie eBay oder amazon setzen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Auf Plattformen wie Kleinanzeigen können zwar auch Minderjährige verkaufen, doch dort sehe ich ehrlich gesagt nicht deine Zielgruppe.

Wenn es dir hauptsächlich darum geht, etwas Geld nebenbei zu verdienen, ist das durchaus nachvollziehbar.

Allerdings gibt es da auch andere Möglichkeiten. Etwa Schüler- und Minijobs die du machen kannst und durch weniger Arbeitsaufwand mehr verdienen kannst.

Viele gute Ideen scheitern einfach nur daran, weil sie zu früh wieder aufgegeben werden.

Falls du Fragen hast, melde dich gerne. Ich helfe dir gerne weiter.

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Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung und Frist

WICHTIG!!!

Du musst unbedingt innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das ist die Voraussetzung für jeglichen Anspruch gegen deinen Arbeitgeber!

Ich bin bis Dezember in Elternzeit

Bei Mitarbeitern, die in Elternzeit gehen, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der/diejenige sowohl zum Zeitpunkt der Kündigung nicht weiterbeschäftigt werden kann als auch nach Ablauf der Elternzeit keine Beschäftigung möglich sein wird.

Was passiert nach der betriebsbedingten Kündigung?

Grundsätzlich müssen Sie sich als Arbeitgeber darauf einstellen, dass es zu Kündigungsklagen kommt. Diese muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen einreichen; andernfalls ist eine Klage unwirksam.

Wer hat bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Eine Firma muss keine Abfindung an Mitarbeiter zahlen. Oft tut sie es, insbesondere wenn beide Seiten einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Woran können betriebsbedingte Kündigungen scheitern?

Sollte der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler machen, dann kann eine Kündigung scheitern – vorausgesetzt eine Kündigungsschutzklage wird innerhalb von drei Wochen eingereicht.

https://www.personio.de/hr-lexikon/betriebsbedingte-kuendigung/

Kündigungsschutzklage: 5 Dinge, die Sie hierzu wissen müssen!

Von einer Kündigungsschutzklage hängt viel ab, daher sollte man sich im Falle des Falles am besten sofort an einen Anwalt wenden. Zwar kann die Klage auch ohne Hilfe eines Anwalts eingereicht werden: Die Rechtsantragsstelle beim örtlichen zuständigen Arbeitsgericht hilft sogar bei der Formulierung.

https://www.kanzlei-asch.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage/

Meine persönliche Meinung ist:

Du solltest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, ist es wichtig, dass du auf jeden Fall beim Arbeitsgericht Klage einreichst. Wie oben erwähnt hilft dir hier auch die Rechtsantragsstelle.

Wichtig ist zunächst einfach nur, dass die 3-Wochen-Frist eingehalten wird!

Geht das so einfach mich zu kündigen? Bekomme ich nicht mal eine Abfindung?

Diese Fragen kann dir nur ein Anwalt beantworten. Gut möglich, dass dein Arbeitgeber es einfach mal versucht und darauf hofft, dass die 3-Wochen-Frist nicht eingehalten wird und er gut aus dem Schneider ist.

10 Jahre Beschäftigung ist recht ordentlich. Wenn nicht unbedingt dort weiter arbeiten willst, wäre auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Ein Anwalt kann dich dabei unterstützen, sodass du nicht über den Tisch gezogen wirst und eine angemessene Ausgleichszahlung erhältst. Insbesondere dann, wenn die Kündigung nicht hinreichend begründet werden kann.

Bei einer Erstberatung sind Anwälte an eine Gebührenordnung gebunden. Dass heißt die Kosten dürfen max. 190,- EUR betragen.

Die Kosten bleiben also auch überschaubar, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Und sicher gut investiert im Vergleich zu dem, was du zu verlieren hast.

Viel Erfolg!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.3. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied

durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“ ein

verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem

ausgewählten Studio. Das Mitglied erhält vom Studiobetreiber (Studio)

per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und

damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche

Annahmeerklärung per E-Mail durch den Studiobetreiber (Studio), für

welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der

Studiobetreiber (Studio) speichert den Vertragstext und sendet die

Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der

ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt

das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei

Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Zutrittsmedium (Transponder / QR-Code)

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-

Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder oder

per E-Mail einen QR-Code die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den

Studios ermöglicht. Die Übergabe des Transponders oder des QR-

Codes begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen

Anspruch auf Nutzung der Studios.

https://easyfitness.club/studio/easyfitness-bornheim/

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Dein erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter!

Der Vermieter ist verpflichtet, dir die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.

Fühlst du dich durch das Handeln eines Nachbarn belästigt oder bedroht, ist der Vermieter verpflichtet, den Verursacher abzumahnen und im Wiederholungsfall, ggf. auch zu kündigen.

Das Ankündigen einer Straftat (Sachbeschädigung) ist nicht strafbar.

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Der PKW darf dort natürlich nicht parken!

Begründung:

Der PKW parkt außerhalb der ausgewiesenen Fläche zum Parken.

Zudem handelt es sich hier um eine Ein- und Ausfahrt (weißer Kombi).

Fahrern, die aus der Ausfahrt kommen und nach links auf die Straße fahren wollen, versperrt der Mini die Sicht.

Es handelt sich um eine 2-spurige Fahrbahn/Busspur mit einem Parkstreifen.

An solchen Gefahrenstellen ist es eigentlich üblich, dass freie Sicht zum querenden Verkehr vorgeschrieben wird.

der Pkw parkt nach dem Ende des absoluten Halteverbotsschilds und vor abgesenkten Bordstein, was ja erlaubt ist, 

Diese Annahme ist leider ein nicht selten teurer Irrtum. Das Parken am abgesenkten Bordstein rechtfertigt sogar das sofortige Abschleppen des PKW.

Übrigens: Sollte der weiße Wagen auf dem ersten Foto nicht fahren, sondern ebenfalls parken, so wäre das selbstverständlich auch nicht zulässig.

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Wenn Handwerker einen Termin mit einem ganztätigen Zeitfenster ohne Absage haben verstreichen lassen und dann einen neuen Termin mit ganztätigem Zeitfenster..?

Was man sich darunter vorstellen soll, ist für mich leider nicht nachvollziehbar.

Wenn tatsächlich vereinbart wurde, dass der Handwerker selbst bestimmen kann (ganztägig), wann er arbeitet, könnte er auch um 16:00 Uhr auftauchen, um um 17:00 Uhr Feierabend zu machen.

Bist du selbst Auftraggeber oder wurden diese, z.B. durch den Vermieter beauftragt, und du bist zu Hause, damit die Handwerker in die Wohnung kommen?

Das ist in sofern wichtig zu wissen, weil zunächst geklärt werden muss, zwischen wem, welches Vertragsverhältnis besteht.

Weder als Verbraucher, noch als Mieter musst du auf Verdacht, den ganzen Tag auf einen Handwerker warten.

Von einem Handwerksbetrieb darf man wohl erwarten können, dass die Terminierung etwas genauer stattfinden kann. Zum Beispiel: Vormittag bis 12:00 Uhr oder Nachmittags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr. Da kommt es natürlich auch darauf an, was überhaupt gemacht werden soll.

Man bräuchte keine Termine vereinbaren, wenn diese nicht eingehalten werden müssen.

Wenn der Handwerker einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, gibt es nur wenige Gründe, die das rechtfertigen.

Hatte der Handwerken einen Unfall oder es wurde in sein Lager eingebrochen und neben Material auch Werkzeug gestohlen, wäre das sicher ein zulässiger Grund.

Wichtig!

Im Gegensatz zum Dienstvertrag handelt es sich bei Handwerkern um einen sog. Werkvertrag. Dies bedeutet, der Auftragnehmer (Handwerker) schuldet dem Auftraggeber einen fristgerechten Erfolg.

Wartet der Auftraggeber, stellvertretend der Mieter den ganzen Tag vergeblich auf den Handwerker, stellt dies zweifellos einen Verstoß gegen seine Informationspflichten dar.

Hier finden Sie das Muster eines Werkvertrages.

Achtung!

Der Werkvertrag ist für dich nur relevant, wenn du auch Vertragspartner (Auftraggeber) bist.

Hat dein Vermieter die Handwerker bestellt, wäre auch der Vermieter ggf. auch schadenersatzpflichtig.

Steht der Handwerker trotz Termin vor verschlossener Tür, weil der Mieter das Datum verwechselt hat, wird er ebenfalls Schadenersatz verlangen.

Der Handwerker ist ein ebenso wie der Auftraggeber ein gleichberechtigter Geschäftspartner. Nicht das Alpha-Tier, das bestimmt, wo's lang geht.

Muster Werkvertrag

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/werkvertrag.html

Du schreibst:

Man ist ja kein Trottel, mit dem man es machen kann...

Bis jedenfalls scheint genau das funktioniert zu haben, oder?

Das der Handwerker seine zugesicherten Termine nicht hält, hat er bereits bewiesen.

Das er es nicht für möglich hält, seine Informationspflichten zu erfüllen, ist eigentlich ein weiteres Indiz für unseriöses handeln.

Meine persönliche Meinung ist:

Ob es tatsächlich lohnt, mehr Qualm als nötig zu machen, hängt maßgeblich vom erlittenen Schaden ab.

Wenn du als Freiberufler arbeitest und dir 300,- EUR am Tag durch die Lappen geht, ist das sicher etwas anderes, als wenn du als Rentner meist den ganzen Tag zuhause bist.

Achtung! Dies bedeutet nicht, dass Rentner sich anders behandeln lassen müssen.

Verpennte Termine sind keine Straftaten. Im Zivilrecht geht es um Ansprüche und Schadenersatz. Und der lässt bei einem Freiberufler, oder Arbeitnehmer einfacher begründen, als bei Rentnern, Hausfrauen.

Was sollten die Handwerker überhaupt erledigen - und wie viel Zeit wurde dafür in etwa kalkuliert?

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Zu allererst musst du deinen Arbeitgeber im Krankheitsfall informieren!

Und zwar so früh wie möglich. Also, sobald das Personalbüro, ein Abteilungsleiter oder Schichtführer erreichbar ist.

Das du du nicht arbeiten kannst, weil du gesoffen hast, rechtfertigt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sicher nicht.

Besser wäre zum Beispiel, wenn du dir am Abend vorher den Magen verdorben hast, und die ganze Nacht auf dem Klo verbracht hast.

Manche Arbeitgeber verlangen erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU. Dann wäre ein Anruf in der Firma ausreichend.

Falls bereits ab dem 1. Krankheitstag verlangt wird, musst du zum Arzt gehen. Dem Arzt erklärst du ebenfalls, dass du dir den Magen verdorben hast. Muss ja nicht nur beim Saufen passieren. Der verscheibt dir ein Medikament gegen Durchfall und schreibt dich krank.

Montag kannst du dann wieder normal zur Arbeit gehen.

Tipp: Solltest du in einer Branche arbeiten, in der auch am Wochenende gearbeitet wird, solltest du dies dem Arzt sagen, falls du länger als heute krank geschrieben werden möchtest.

Das wirklich Wichtige ist tatsächlich, dass du deinen Arbeitgeber unverzüglich informierst.

Nur so kann dein Chef planen und ggf. für Ersatz zu sorgen. Nicht zu wissen ob und wann der Mitarbeiter noch auftaucht, stört dies unweigerlich die Betriebsabläufe, je nach Position des Erkrankten mehr oder weniger.

Du schreibst:

Ich muss heute 7 Uhr morgens zur Arbeit

Wenn dein Chef weiß, dass du alkoholisiert bist, darf er dich überhaupt nicht beschäftigen.

Arbeit ist dass aber so gesehen ein Grund sich krank zu schreiben auch wenn ich nur besoffen bin und keine psychisch oder körperliche krank heits Symptome habe??

Die sog. Krankmeldung ist tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Der Arzt würde dich auch aufgrund von Trunkenheit für einen Tag arbeitsunfähig schreiben. Das ist nicht das Problem.

Allerdings hast du zumindest fahrlässig gehandelt. Möglich, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgreich ablehnen kann.

Schlecht geht es dir ja! - Fragt sich nur noch wovon?

Meine persönliche Empfehlung

Sag, was gesagt werden muss und lass weg, was dich nicht weiter bringt!

Dein Arbeitgeber ist exakt an 2 Informationen interessiert:

  1. Das du arbeitsunfähig bist
  2. Wann du wieder arbeiten kannst?

Was sind die Symptome einer Magenverstimmung?

  • Völlegefühl.
  • Übelkeit bis hin zu Erbrechen.
  • Verdauungsgeräusche.
  • Durchfall.
  • Magenschmerzen.
  • Bauchkrämpfe.
  • Bauchschmerzen.
  • Sodbrennen und saures Aufstoßen.

https://www.iberogast.de/beschwerden/magenverstimmung

Gute Besserung!
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Der Sauna-Betreiber hat das uneingeschränkte Hausrecht!

So wie er den Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln Und Getränken in der Sauna untersagen kann, kann er selbstverständlich auch den Konsum von Cannabis verbieten.

Man könnte sich auch fragen, ob dein Kollege unbedingt in der Raucherecke der Sauna quarzen muss?

Wenn der vor der Sauna sein Cannabis konsumiert, reicht das vielleicht solange er sich in der Sauna befindet?!

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YAMAHA R125 2023 MOTORRAD 125CCM ERSTE FAHRT!

https://www.youtube.com/watch?v=3sK-5E6RQnY

Dein erstes Motorrad - A1 Naked Bikes bis 3.000 Euro

https://www.youtube.com/watch?v=qQurRzcqUSM

TOP 70 125CCM MOTORRÄDER 2021

https://www.youtube.com/watch?v=It7PsBua52Q

Wenn du Lust hast, kannst du hier schon mal für die theoretische Prüfung üben.

Führerscheintest Klasse A1

https://fuehrerschein.sueddeutsche.de/main/quiz

Bist du die sicher, dass du dir später auf alle Fälle größere Bikes anschaffen willst, würde ich dir den Stufenführerschein empfehlen.

Der Stufen­führer­schein:Dein Weg von A1 bis zur A-Klasse

Welche Vorteile dir diese Möglichkeit bieten kann erfährst du hier:

https://www.zweiradfuehrerschein.de/

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Du solltest deine Fehlerquote analysieren!

Wenn du die Ergebnisse deiner Übungsbögen speicherst und miteinander vergleichst lässt sich nach einiger Zeit feststellen, ob sich die Fehler wiederholen.

Sieh dir die falsch beantworteten Fragen an und entscheide, ob du die Antwort wirklich nicht gewusst hast, oder ob es sich um einen Flüchtigkeitsfehler handelt, etwa weil die Frage falsch verstanden wurde?

Amtlicher Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung

Hier siehst du alle möglichen Fragen - unterteilt in "Grundstoff" und "Zusatzstoff".

https://www.fahrschule.de/fragenkatalog/?utm_content=cmp-true

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Die Taxi-Regeln bedeuten Folgendes:
Wie soll denn ein Gast die Sicherheit gefährden ? 

Denkbar wäre z.B. ein Fahrgast der betrunken und aggressiv ist. Den muss ein Taxifahrer nicht befördern.

Wie soll das Fahrziel im Sichtbereich liegen? Soll er mich bitten 100 Meter zu fahren?

Das soll heißen, dass ein Taxifahrer keine Kurz-Fahrten ablehnen darf, weil sie sich für ihn nicht lohnen.

Beispiel: Der Taxifahrer steht schon länger in einer Reihe wartender Taxen. Der Fahrgast steigt ein und sein Ziel liegt nur 2 Straßen weiter. Dann darf der Taxifahrer die Fahrt trotzdem nicht ablehnen. Egal, ob er kaum etwas daran verdient, oder ob er sich danach ggf. wieder lange auf den nächsten Fahrgast warten muss.

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Mit weißer Acrylfarbe grundieren!

Wenn du nach dem Trocknen bunte Acryl-Farbe verwendest, leuchten die Farben besser.

Tipp: Gerade bei filigranen Arbeiten nach der Bemalung noch eine Schicht Klarlack aufträgst. Das erleichtert eine spätere Reinigung und schützt die Bemalung.

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Mach es oder lass es!

Du musst die Verantwortung für deine Entscheidungen übernehmen. Da kann dir kaum jemand helfen.

es macht überhaupt keinen Spaß.
Ich möchte aber so nicht weiterfahren, da ich jedes Mal erneut keine Lust habe und psychisch völlig durch bin.
obwohl ich jedes Mal merke, dass ich nicht zu der Fahrstunde möchte?

Ich weiß nicht, was du dir vorgestellt hast. Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, du nicht hinter der Sache stehst, solltest du ggf. tatsächlich über einen Abbruch nachdenken.

Vielleicht startest du später noch mal?!

So pumpst du nur Kohle in die Sache. Ohne Motivation wird du vielleicht ein- oder mehrmals durch die Prüfung knattern - was dich sich mehr runter zieht, als aufbaut.

Was hat dein Fahrlehrer dir diesbezüglich empfohlen?

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Es wird bestimmt jemanden geben, der dir behilflich ist, oder?

Am Einfachsten ist die Reparatur mit einem sog. Fertigspachtel aus der Tube.

https://www.knauf.de/diy/anwendungen/renovieren-reparieren/reparieren/rotband-reparaturspachtel-plus/#vp1176351

Die Spachtelmasse ist sofort gebrauchsfertig und muss nicht mehr angerührt mit Wasser angerührt werden.

Wichtig ist, dass die Schadstelle zunächst gewässert wird. Das kannst du mit einem Pinsel, Schwamm oder der. Sinn und Zweck ist es, dass die Spachtelmasse besser haftet.

Du drückst die Spachtelmasse in die Löcher und ziehst sie mit einem Spachtel glatt.

Tipp:

Insbesondere Ungeübte Selbermacher versuchen stundenlang die feuchte Spachtelmasse glatt zu bekommen.

Das solltest du dir ersparen. Es wesentlich einfacher, wenn du wartest bis der Spachtel richtig durchgetrocknet ist und anschließend vorsichtig mit etwas Schleifpapier von Hand abschleifst.

Umso sorgfältiger gearbeitet wird, desto weniger ist später zu sehen.

Tipp:

Die Produkte sind heutzutage so anwenderfreundlich, dass auch zwölfjährige solche Jobs erledigen können.

Für den Erfolg oder Misserfolg sind in der Regel maßgeblich verantwortlich:

  • Material: Wer 2-3 Euro mehr ausgibt, hat's leichter
  • Werkzeug: Bis auf einen Spachtel brauchst du nichts.
  • Erfahrung: Löcher verspachteln ist kein Hexenwerk. Nimm dir ein paar Minuten Zeit und sieh dir ein paar Anwender-Videos auf youtube an. Das reicht völlig.
Viel Erfolg!
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wie gut muss ich sein um meine Kunst zu verkaufen?

Diese Frage lässt sich einfach beantworten. Deine Kunst muss so gut sein, dass ein anderer bereit ist, dafür Geld auszugeben.

Und auf welcher Plattform mache ich das am besten?

Erste Informationen kannst du über deine private Plattform sammeln?

Wie viele deiner Bilder hängen bereits bei Freunden & Bekannten an den Wänden?

Gut gemalte Bilder lassen sich auch gut auf Flohmärkten verkaufen.

Für den Online-Handel brauchst du auf jeden Fall die Zustimmung deiner Eltern.

Die Nutzungsbestimmungen der unterschiedlichen Online-Marktplätze findest du auf deren Seite unter: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

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Da gibt es nicht nur ein Knöllchen, sondern auch einen Abschleppwagen!Abgesenkter Bordstein: Regeln zur Vorfahrt und zum Parken

Wer hat an einem abgesenkten Bordstein Vorfahrt?

Wer über eine abgesenkten Bordstein in die fließenden Verkehr einfahren möchte, muss diesem Vorfahrt gewähren sowie Radfahrern und Fußgängern Vortritt lassen. Außerdem dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/

Du solltest auch öfter mal auf deine Uhr sehen. Dein Zeitvorstellung ist nicht realistisch.

In 5 Minuten hin und zu zück = 2,5 Minuten für einen Weg. Wirfst du nur etwas in den Briefkasten. Kann man da von Klienten sprechen?

Für die Parkplatzsuche brauchst du aber mindestens doppelt bis 3 x so lange?

"Wenn ich da nicht parken kann, muss noch mehr Strapazen auf mich nehmen - ich bin doch sofort wieder weg"

So denken wir doch mehr oder weniger alle. Also würden wir uns auch alle hinstellen wo wir wollen, oder?

Fahr doch einfach ein Stück in die Straße hinein. Hinter der Bushaltestelle kannst du doch wieder parken.

Sieht auch wie eine ruhige Gegend aus. Viele sind auch arbeiten. Ich denke schon , dass du da etwas findest.

Du kannst dir auch einen leichten Roller in den Kofferraum legen - ist mein Ernst. So kommst du wesentlich schneller von A nach B

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