Auf Eigenbedarf dasrf nur der neue Besitzer kündigen (wenn wirklich einer Vorhanden sein sollte) oder Irre ich mich da?
Das ist korrekt. Und das auch erst, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, was einige Monate dauern kann.
Der Käufer muss in diesem Fall mindestens eine Sperrfrist von drei Jahren abwarten, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann – je nach Region sind es sogar bis zu zehn Jahre. Käufer sollten sich also unbedingt vor dem Kauf informieren, welche Fristen vor Ort gelten.
Grundsätzlich gibt es keine solche Sperrfrist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine vermietete Wohnung nach Vermietung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Da du hier offenbar ein Haus angemietet hast, kommt das nicht in Betracht.