Getrennte Wege können der letzte Ausweg sein

nein, egoistisch ist es nicht von dir. wenn man es werten müsste, wäre sie eine spur egoistischer als du, weil sie eben keine Kinder will. Aber das will ich garnicht.

Ich sehe dein Problem darin, dass du eine Beziehung mit einer Frau die du ja offensichtlich grundlegend liebst, für die Chance aufgeben müsstest, als Familienvater deine Erfüllung zu finden.

Die Idee, sich erst nach was anderem umzuschauen, und dann falls du nichts passendes findest, doch bei deiner Flamme zu bleiben, das wäre m.E. egoistisch.

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andere

Satan hat eine nicht unerhebliche Macht. diese sogar über über Gott persönlich! Wie sonst wäre zu erklären, was dem armen Hiob wiederfuhr. der freie Wille, die beste Erfindung ever ist eben Fluch und Segen zu gleich.

Aus meiner Sicht teilen sich Satan und Gott die Herrschaft über die Welt. Meine Aufgabe als Christin definiere ich darain, für Gott Partei zu ergreifen.

Ich würde gerne mal wissen, wieso deiner Anischt nach die Herrschaft über die Welt in Satans Händen liegt,

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Ich kann dich sehr gut verstehen. alleine der Kick. nur wenn du dann erwischt wirst. dann kansnt du neben den üblichen konsequenzen wie Hausarrest, Anzeige etc. je nach dem was der Staatsanwalt und oder Mama dazu sagen, noch mit der ganzen Peinlichkeit etc. rechnen

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in 99% aller fälle sind es die Schalter. Verklebte Kontakte, eine klemmende Mechanik etc...

Bei einer Stromstoßschaltung kann es auch ein defektes Relais sein, oder dass der Schalter selbst keinen Strom kriegt bzw. nicht durchschaltet.

Bei treppenlichtsteuerungen auf Zeitbasis kommen noch zwei beliebte "Fehler" dazu. Jemand hat einen der vorhandndenen Schalter blockiert z.B. mit Striechhölzern. oder ein etwas schlauerere Zeitgenosse hat am Relais einfach auf "Dauerbetrieb" umgestellt

Tricky wird es bei Loxone, KNX, Shelly und co.

Da kommen dann neben einem defekten Aktor, Binäreingang etc. natürllich neben den genannten Punkten noch Softwarefehler, eine unterbrochene Busverbindung, Probleme mit dem WLAN, Ausfall der Busspannungsversorgung oder ein übergeordneter "notschaltbefehl" dazu. z.B. bei KNX ein im Zustand "ein" gesperrter Aktor.

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Nein

Jetzt mal ungeachtet der Tatsache, dass auch die Drohung mit Gewalt eine Form der Gewalt ist, und Kinder ein verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung besitzen, zeugt eine derartige Aussage doch wohl davon, dass die Eltern selbst eher bildungsfern sind.

Gewalt ist nie eine Lösung. es sei denn die Frage lautet: "Was ist keine Lösung?"

Bildung, das ist nicht nur eine Frage von guten Noten oder Formeln auswändig lernen sondern auch und vor allem zu lernen, wie man das mächtigste Werkzeug des Menschen, also das Gehirn richtig einsetzt.

Was nutzt es dir, wenn du perfekt englisch sprichst, aber dir die Reife fehlt, mit deinem Gegenüber wenn es mal nicht ganz reibungslos läuft, sachlich und vernünftig zu diskutieren.

Anderes beispiel: Was nutzt es dir, wenn du mit dem Hebelgestez vertraut bist, und es mit deiner Inteligenz gelingt, ein passendes Werkzeug anzufertigen, du aber dann final zu dumm bist, zu verstehen, dass wenn die Mutter rechtsherum nicht los geht, das fragliche Gewinde vielleicht ein Linksgewinde sein könnte...

So lang das deutsche Reich besteht, wird jede Schraube rechts gedreht!

Leute, das schockiert vielleicht, aber das deutsche Reich, es besteht schon seit 70 Jahren nicht mehr.

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wenn man(n) einmal fremd geht, dann KANN man das verzeihen MUSS es aber nicht.

sorry, aber dieser Mensch wird sich nicht mehr ändern. Die Tochter soll sich damit abfinden, dass dieser Mensch ein Windhund ist. Die Katze lässt das Mausen nicht!

Wenn sie nicht damit leben kann, was ich duchaus verstehe, dann muss sie eben in Zukunft ohne diesen Kerl leben. so weh das tut.

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Ich tippe darauf, dass entweder

  1. jemand anders, der so heißt wie du die Schulden gemacht hat und die das nun einfach verwechseln
  2. Man verusht, schulden die dene Eltern gemacht haben, auf dich zu übertragen
  3. jemand sich als Arbeitsagentur ausgibt, um Geld einzusammeln
  4. Innerhlab der Agentur jemand Geld abschöpfen will
  5. Die Arbeitsagentur selbst versucht zu betrügen

Punkt 3 schließe ich aus, da die Kontonummer verifziert ist, auch wenn der Link arbeitsagentur.de/inkasso offenbar ins Leere und damit nur auf die Startseite führt

Punkt 4 halte ich für höcht unwahrscheinlich weil da jemand Zugriff auf die Konten haben müsste und in so einer Organisation alles doppelt und dreifach gegengecheckt wird

Punkt 5 schließe ich aus, weil die mit sicherheit wesentlich mehr Schaden zu erwarten hätten, als das Bisschen Gewinn das man mit der Masche machen würde, selbst wenn sie groß angelegt wäre

Ruf direkt am Montag dort an, und erkläre denen das genauso sachlich wie uns hier. erkläre offen dass du Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegst bleibe dabei aber sachlich!

Lege direkt noch einmal schriftlich unter Darlegung der Fakten widerspruch ein.

Sehr geerhte Damen und Herren,

Ihre Forderung vom 27.05.2024 halte ich für nicht rechtmässig, 
da ich zum 27.08.2010, dem von Ihnen genannten Forderungsdatum
gerade mal 5 Jahre alt war.

Ich gehe daher davon aus, dass es sich hier um einen Irrtum 
zu meinen Ungunsten handelt. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt.

Sollten Sie tatsächlich weiterhin auf ihrer Forderung bestehen,
so sehe ich mich genötigt, die Angelgenheit an meinen Rechts-
beistand zu übertragen. 

Gemäß meinem Rechtsempfinden kann und darf es nicht möglich sein
Forderungen gegen ein 5jähriges Kind zu ereben, welches in keiner
Weise rechtsmündig ist.

Die Übertragung von Verbindlichkeiten z.B. durch meine Eltern,
die zu diesem Zeitpunkt meine Erziehungsbrechtigten und damit 
Vertreter in rechtlichen Angelgenheiten waren erachte ich ebenso
als nicht rechtsiwrksam, womit die Rechtsgrundlage für Ihre 
Forderungen entfällt.

mit fruendlichen Grüßen, Benjamin Beispiel

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Musterschrieb ein wenig helfen.

lg, Nicki


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Sie meldet einfch ein Kleingewerbe an, und gibt Online Businies an. Was sie da genau macht, muss sie dem JC nicht angeben. Nur eben die EInnahmen offen legen.

Sie kann übrigens auch Ausgaben wie Versandkosten oder den Kauf von Socken oder Unterwäsche, die sie für ihre Leute trägt geltend machen und die mit den Einnahmen gegenrechnen.

lg, Nicki

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Ja, du solltest den Tail tragen

Viele denken beim CSD in erster Linie an Schwule oder Lesben, aber es ist so viel mehr. Es ist ein Event wo man sich einfach so ungezwungen zeigen kann, wie man ist. Quasi wie eine Art Burning Man ohne brennenden Mann und statt in der Wüste Wüste in der Betonwüste :-)

also nur zu, lass sprichwörtlich die Sau raus.

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ...

alleine schon, um den Bewies anzutreten, dass im Land der unbegrenzten Möglichkeiten eben alles möglich ist. selbst Präsident werden, nicht aber mitbestimmen dürfen, wer Präsident wird.

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