Wenn man Krankengeld bezogen hat und rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente erhält diese dann aber geringer ist als das Krankengeld muss man die Forderungen nicht zurück zahlen....nun meine Frage hat die Krankenkasse die Möglichkeit sich diesen "Spitzbetrag" irgendwo, irgendwie wo anders beim Staat zurück zu holen?