Der Vater wird (wenn er sich gut informiert hat) den Unterhalt anteilig für den Monat Juli bis zum 12.ten an die Mutter zahlen und dann den Unterhalt einstellen!
Denn ab der Volljährigkeit musst du dich selbst um deinen Unterhalt kümmern. Deine Ansprüche richten sich dann gegen BEIDE Elternteile.
Da du noch bei der Mutter lebst, richtet sich dein Bedarf nach dem bereinigtem Netto beider Elternteile.
Du solltest dich bereits jetzt mit deinem Vater auseinandersetzen und von ihm die Einkommensunterlagen abfordern, genau wie von deiner Mutter ud zwar der letzten 12 Monate. Beide Eltern haben übrigens Anspruch darauf die Unterlagen des jeweils anderen Elternteiles einzusehen.
Du musst deinen Bedarf natürlich darlegen. Als Schüler also in Form der aktuellen Schulbescheinigung. Auf Wunsch wären auch Zeugnisse vorzulegen!
Wenn du selbst nicht rechnen möchtest, dann kannst du auch das Jugendamt bemühen, die junge Leute bis 21 beratend unterstützen.
Sollte es allerdings einen Unterhaltstitel geben, dann gestaltet sich die Sache etwas anders, wenn der nicht bis zur Volljährigkeit befristet ist. Der Titel geht in der Regel ab 18 auf dich über. Aber da nun der Unterhalt neu berechnet werden muss (alleine schon deswegen weil das Kindergeld ab 18 voll angerechnet wird), solltest du dich auch da mit deinem Vater auseinander setzen. Er müsste ansonsten vor Gericht eine Abänderungsklage einreichen und das muss ja nicht sein!
Auch hier rechnet das Jugendamt kostenlos für dich. Solle sich am Ende also rausstellen, dass dein Vater weniger zahlen muss als jetzt, dann kannst du ganz einfach einen Teilverzicht erklären für den vorhandenen Titel. Müsste er gar nichts mehr zahlen (kommt ja auch drauf an, was deine Mutter verdient und ob er im ersten Schritt leistungsfähig ist), dann ist der Originaltitel an ihn heraus zu geben.
Ab 18 geht dann der Unterhalt den dein Vater noch zahlen muss (wenn er zahlen muss) auf dein Konto! Also gleich die Bankdaten mitgeben! Was deine Mutter dann noch davon möchte um die Kosten zu decken, die du verursachst, müsst ihr intern klären und hat den Vater nicht zu interessieren.
Wenn du nach der Schule studieren möchtest, dann wäre übrigens vorrangig BAföG zu beantragen. Machst du eine Berufsausbildung, dann muss auch wieder neu gerechnet werden, da deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR angerechnet wird.