In der Regel haben Unternehmen für solche Angaben sogenannte Personalfragebögen, auf denen die erfasst werden. Im Arbeits- oder auch Ausbildungsvertrag wären diese Angaben ziemlich deplatziert, da man dann für jede Änderung der Kontoverbindung eine Änderung des Arbeitsvertrags aufsetzen müsste. Also warte mal ab, du bekommst da sicherlich noch ein Formular, wo deine Kontoverbindung sowie deine Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID abgefragt werden! Um die kannst du dich übrigens schon mal kümmern.
Allerdings deutlich differenzierter und in beide Richtungen, je nachdem, in welcher Konstellation das Paar bis zur Trennung gelebt hat.
Ich würde es sehr wichtig finden, dass die gesetzlichen Regelungen wieder dahingehend geändert werden, dass unbezahlte Care-Arbeit im Trennungsfall besser berücksichtigt wird. Wenn diese unbezahlte Care-Arbeit nicht genau wie die bezahlte Erwerbsarbeit zwischen beiden 50/50 geteilt wurden, sondern eine Person beruflich kürzer getreten ist, um den größeren Anteil oder gar die komplette Care-Arbeit zu leisten, dann ist es meiner Ansicht nach nur fair, wenn die Person, die dadurch ihre berufliche Laufbahn deutlich besser vorantreiben konnte, dies im Trennungsfall ausgleichen muss. Schließlich hat diese Person dann ja davon profitiert, dass ihr "der Rücken freigehalten" wurde. Das wäre ein wichtiger Schritt, um dieser unbezahlten Care-Arbeit mehr Wertschätzung entgegenzubringen.
Anders sähe es aus, wenn wirklich eine 50/50-Aufteilung bestand. Hier funktioniert die aktuelle Gesetzeslage meiner Ansicht nach ganz gut - was beide vorher hatten, bleibt auch bei der Person, die es in die Ehe mitgebracht hatte und alles, was in der Zeit der Ehe zusammen erwirtschaftet wurde, wird 50/50 geteilt. Und dann kümmern sich beide wieder jeweils allein um sich selbst.
Nimm ihn doch auf deinem direkten Arbeitsweg so weit mit, dass er dann irgendwo in einen noch fahrenden Bus oder Zug umsteigen kann! Also quasi mitnehmen bis zur nächstgelegenen Haltestelle, ab da dann ÖPNV. Den kann er dann für 49 Euro pro Monat mit einem Deutschlandticket nutzen und du hast keine zusätzlichen Kosten oder Umwege.
Ja, für die klassischen Grundteige gibt es auch grundsätzliche Verhältnisse, die man einhalten sollte, damit sie gelingen. Überhaupt, beim Backen kommt es wirklich darauf an, die Zutaten genau abzuwiegen und abzumessen und auch die Schritte im Rezept genau einzuhalten, damit es gelingt.
Ich würde dir genau deshalb auch eher zu einem BackBUCH als irgendwelchen Websites raten. Bücher haben den enormen Vorteil, dass sie lektoriert sind. Das bedeutet bei Kochbüchern auch, dass die Rezepte darin getestet sind und so, wie sie dort stehen, auch wirklich funktionieren. Diese Sicherheit hast du bei Rezepten im Netz nicht, da musst du selbst wissen, ob die Mengen und Arbeitsschritte so hinkommen können oder nicht. Was du aber eben erst einschätzen kannst, wenn du etwas Basiswissen drauf hast... Deshalb: Einstieg am besten immer noch über gedruckte Bücher :).
Ich finde eine gute Work-Life-Balance sehr viel wichtiger als Geld. Das Geld sollte ausreichen, um die eigenen Lebenshaltungskosten inklusive Sicherheitsrücklagen und etwas "Spaßgeld" bestreiten zu können, klar. Aber das ist meiner Ansicht nach dann auch ausreichend bzw. nicht so wichtig wie ausreichend freie Zeit für die Menschen und Dinge, die einem am Herzen liegen.
Als Industriekauffrau und Wirtschaftsfachwirtin rate ich dir dringend zur Ausbildung im Handwerk!
Im kaufmännischen Bereich herrscht absolut kein Fachkräftemangel. Ganz im Gegenteil - viele Jobs, die früher von kaufmännisch Ausgebildeten besetzt wurden, gehen inzwischen an die vielen BWL-Bachelor-Absolventen von den Unis!
Somit sind deine beruflichen Aussichten im Handwerk wirklich besser. Und über die Weiterbildung zum Meister kannst du dir auch die Möglichkeit eröffnen, eher in organisierend-administrative Tätigkeiten zu wechseln, wenn es mit steigendem Lebensalter mit den körperlichen Belastungen vielleicht nicht mehr so gut klappt :).
Mach dir ein Grundprinzip bewusst: Eltern haben sich aktiv und bewusst entschieden, ihre Kinder zu bekommen. Die Kinder hatten dabei keinerlei Mitspracherecht und haben somit auch nicht entschieden, die Kinder dieser Eltern zu werden.
Somit schulden Eltern ihren Kindern alles, Kinder ihren Eltern hingegen gar nichts!
Ja, es ist aus vielerlei Gründen nicht einfach, den eigenen Eltern Grenzen zu setzen. Ist gesellschaftlich nicht so akzeptiert und gerade die Eltern, die dann irgendwas einfordern, sind dann auch oft die, die ihren Kindern massiv Schuldgefühle eingeimpft haben, wenn diese nicht genau das tun, was die Eltern gerne wollen.
Aber für dich selbst, für deine Ehe, für dein weiteres Leben - setz hier klare Grenzen und lerne, es auszuhalten, wenn deine Mutter mit deinem Verhalten "unzufrieden" ist! Wie gesagt - SIE hat sich entschieden, dich auf die Welt zu bringen, SIE schuldet dir alles, du schuldest ihr rein gar nichts!
Wenn es dir psychisch nicht gut geht, ist dein Kinder- oder Hausarzt immer ein sehr guter, erster Ansprechpartner! Schildere dort, wie es dir geht, was dich belastet, welche Auswirkungen das hat und überlegt dann gemeinsam, ob zum Beispiel eine Überweisung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie eine gute Idee wäre, um näher zu diagnostizieren und ggf. zu therapieren.
Industriekauffrau ist der Berufsabschluss. Der sagt aber noch rein gar nichts darüber aus, in welcher Stelle du tätig wirst. Ebenfalls gibt es keinen Tarifvertrag für Industriekaufleute, sondern nur für Branchen.
Somit hängt deine Eingruppierung davon ab, welche konkrete Stelle du in welcher konkreten Branche bekommst und ob dieses Unternehmen, wo du dann anfängst, überhaupt tarifgebunden ist!
Das sind aber eigentlich so Grundprinzipien, die man in dieser Ausbildung durchaus lernt (ich bin selbst Industriekauffrau)....
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Diese ist gegenüber Auszubildenden sogar tendenziell noch größer, da es sich dabei in der Regel um sehr junge, teilweise sogar noch minderjährige, Menschen handelt.
Es ist somit wirklich wichtig, dass du deinem Chef von dem Vorfall berichtest. Nimm auch ruhig die Kollegin zu diesem Gespräch mit, wenn du möchtest!
Dein Chef darf dann aufgrund dieser Fürsorgepflicht auch nicht untätig bleiben. Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter, der dieses Verhalten an den Tag gelegt hat, wäre das absolute Minimum, am besten einhergehend mit einer Abmahnung.
Ebenfalls kannst du überlegen, diesen Kollegen wegen Beleidigung anzuzeigen. Das ist die juristisch richtige Bewertung dieses Verhaltens, unter diesen Straftatbestand fallen verbale, sexuelle Belästigungen.
Und ja, leider kann es in beiden Fällen dazu kommen, dass dieser Kollege einfach alles abstreitet und dann eine "Aussage gegen Aussage"-Situation entsteht. Das ist in solchen Fällen leider immer wieder ein zentrales Problem, weil es ja häufig keine Zeugen oder Tonmitschnitte oder so gibt... Aber allein dadurch, dass du aktiv wirst, nicht schweigst und sein Verhalten nicht einfach hinnimmst, setzt du ihm gegenüber schon ein sehr wichtiges Zeichen, dass es für ihn ebenfalls sehr ungemütlich werden kann, wenn er sich so gegenüber Frauen verhält. Und auch für dich selbst fühlt es sich wahrscheinlich deutlich besser an, wenn du aktiv wirst und dich aktiv mit allen denkbaren Mitteln wehrst, oder?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist vor allem die Ausübung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung der Frau.
Wenn man die Notwendigkeit und Häufigkeit für Abbrüche nachhaltig reduzieren möchte, ist meiner Ansicht nach der wesentlich bessere Ansatz, Männer deutlich intensiver für ihre Verantwortung rund um die Verhütung ungewollter Schwangershaften zu sensiblisieren.
Denn es ist nun mal so, dass rund um sexuelle Aktivitäten erst dann eine ungewollte Schwangerschaft entstehen kann, wenn Sperma ins Spiel kommt. Somit hat der Mann hierbei einfach die Verantwortung dafür, mit eben diesem Sperma verantwortungsvoll umzugehen und dafür zu sorgen, dass es nicht ungewollt in den Körper der Partnerin gelangt und dort eine solche ungewollte Schwangerschaft verursacht.
Solang es also keine absolute Selbstverständlichkeit wie das Anlegen des Gurts im Auto oder das tägliche Zähneputzen ist, dass Männer zumindest Kondome kaufen und verwenden, solang die Frau nicht exlizit in die Möglichkeit einer Schwangerschaft eingewilligt hat, sollten wir also wirklich nicht über die Möglichkeit und Notwendigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und den Zugang dazu sowie deren moralische Bewertung diskutieren.
Bei Arbeitszeugnissen gibt es Fristen, ja. Bei anderen Bescheinigungen, tja, kommt drauf an, was genau!
Um sowas zu beschleunigen, kann ich aber nur immer wieder den Tipp geben, dass man diese Schreiben bestmöglich vorbereitet mit der Anfrage mitsendet, um es denen, die sie vorbereiten sollen, so einfach wie möglich zu machen! Zum Beispiel, indem man sich selbst vorher informiert, ob die Bescheinigung auf einem bestimmten Formular oder Vordruck ausgestellt werden muss - und dies dann selbst mit den entsprechenden Angaben vorausgefüllt mitschickt. Oder auch, indem man den Text vorformuliert, mit allen Angaben, die darin enthalten sein müssen und diesen für Copy&Paste in die Mail, mit der man anfragt, mitsendet.
Und ja, es ist auch sinnvoll, wenn man einfach noch mal nachhakt, wenn es ungewöhnlich lang dauert (so ab ca. 2 Wochen). Ich mein, dort sitzt ja niemand, der den ganzen Tag nur darauf wartet, solche Bescheinigungen auszustellen. Das kommt immer zu eigentlich ganz anderen Aufgaben oben drauf dazu. Und da kann es durchaus mal passieren, dass einem durchrutscht, dass da ja noch was offen war...
Meine Empfehlung ist, dass du dich mal als ehrenamtlicher Wahlhelfer bei deiner Kommune meldest! Über diese Tätigkeit bekommst du einen intensiven Einblick, wie das Wahlsystem funktioniert. Dabei wird einem sehr schnell klar, dass eine relevante Wahlmanipulation, die wirklich folgenreiche Auswirkungen auf das Ergebnis hätte, eine derart groß angelegte Verschwörung mit so vielen Beteiligten bräuchte, dass das schlichtweg unrealistisch ist.
Bei Lebensmitteln zu sparen, ist unglaublich mühsam und entbehrungsreich, hat aber kaum Auswirkungen. Also, klar, es ist aus vielerlei Gründen durchaus sinnvoll, ein bissschen darauf zu achten, welches Obst und Gemüse gerade Saison hat (und dadurch oft günstiger ist), lieber selbst aus möglichst unverarbeiteten Zutaten zu kochen anstatt Fertigprodukte zu nutzen, möglichst nur das zu kaufen, was man dann auch verwendet und dadurch möglichst nichts wegzuwerfen und vielleicht auch hier und da Sonderangebote bei haltbaren (!) Lebensmitteln für ein wenig Vorrat zu nutzen.
Aber wenn man versucht, beim Lebensmitteleinkauf wirklich relevante Summen einzusparen, muss man wirklich SEHR streng planen und auf vieles verzichten. Was man auch sehr deutlich spürt, weil man dabei natürlich auch an Genuss und Freude am Essen spart...
Wenn das Geld knapp ist, ist es also oft sehr viel sinnvoller, erst mal alle anderen Ausgaben genau zu prüfen auf Notwendigkeit sowie darauf, ob es kostengünstigere Alternativen gäbe (städtischer Sportverein vs. Fitnessstudio, Bibliothek vs. Bücher und Co. kaufen, Prepaid vs. Vertragshandy, Versicherungen und Stromvertrag auf günstigere Anbieter prüfen usw.). Dort findet man oft deutlich größere Einsparpotentielle mit deutlich weniger spürbarem Verzicht als im Bereich der Lebensmittel.
Eines von beidem auf jeden Fall. Was genau, hängt davon ab, welche Stelle genau du dort machen wollen würdest!
Du hast definitiv Anspruch auf die Bezahlung der zwei gearbeiteten Tage.
Für die ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses, also für die 26 Tage nach den zwei gearbeiteten Tagen, hast du noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Für diese 26 Tage musst du also Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Ab dem 29. Tag hast du hingegen dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Tag bis zum letzten Arbeitstag entsprechend der Kündigung muss er dir also wieder dein vereinbartes Gehalt zahlen.
Wenn im Arbeitsvertrag der Monatsletzte vereinbart ist, muss es an diesem Tag ab Mitternacht auf deinem Konto für dich verfügbar sein. Sprich, es sollte bereits gestern eingegangen sein, da Banken mitten in der Nacht nicht mehr arbeiten und gutschreiben.
Es kann aber natürlich immer auch mal zu kleineren Verzögerungen kommen, schließlich sind dabei überall Menschen involviert und Menschen machen auch mal Fehler. Aus diesem Grund wird auch stark empfohlen, dass man immer mindestens ein Nettogehalt als Rücklage auf dem Konto liegen hat, besser noch etwas mehr, damit einen so kleine Verzögerungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten durch Rückbuchungen und so bringen!
Wer sich in einer globalen Pandemie, die die ganze Welt lahmgelegt hat, geweigert hat, sich gegen die grassierende Erkrankung impfen zu lassen, um das eigene Ansteckungsrisiko und auch das anderer Menschen zu reduzieren und somit dazu beizutragen, dass wir als Menschheit diese Pandemie überwinden können, der sollte jetzt endlich mal aufhören, darüber rumzuheulen, dass er für ein paar Monate nicht im Restaurant essen gehen konnte. Wenn irgendwas daran aufzuarbeiten ist, dann eher bei diesen Menschen selbst, die dringend mal ihre fehlende Empathie und Solidarität reflektieren sollten! Und am besten sollten sie auch einen Kurs zu Medienkompetenz besuchen, um zukünftig nicht mehr auf so viele Fake News und Schwurbeleien hereinzufallen...
Musst du für deinen Job denn viel unterwegs sein? Also, abseits des normalen Arbeitswegs? Haben andere Mitarbeitende, die eine ähnliche Stelle wie deine haben, einen Firmenwagen?
Klar kannst du darüber verhandeln, genau so wie über Gehaltserhöhungen oder ähnliches. Allerdings musst du dafür genau wie bei anderen Verhandlungen Argumente vorbringen, die deinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass du dieses Plus an Kosten für das Unternehmen wert bist. Das schaffst du nicht, wenn du anführst, dass es ja "langsam mal Zeit" dafür wäre oder dass dein privater PKW nicht mehr so toll ist, denn das interessiert beides deinen Arbeitgeber herzlich wenig.
Es geht dabei nicht um die Behauptung, dass beide Abschlüsse inhaltlich gleich seien. Es geht darum, dass beiden Abschlüssen ein vergleichbares Anspruchsniveau zugestanden wird, auch wenn die Art des Anspruchs sich unterscheidet (Theorie/Wissenschaft vs. Praxis, wie von dir beschrieben).
Deshalb spricht man hier auch von Gleichwertigkeit, nicht von Gleichartigkeit.
Und sie werden nicht einfach nur irgendwo "verglichen", sondern sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gleichgestellt, auf der Stufe 6. Ebenfalls regelt das BBiG die Bezeichnungen "Bachelor professional" und "Master professional" als neue, zusätzliche Bezeichnungen der beruflichen Weiterbildungsabschlüsse wie Meister, Techniker oder Fachwirt.