Nein. Ich habe schon seit vielen Jahren keinen dieser Laeden mehr betreten. Das Zeug schmeckt mir nicht, ist dann auch noch viel zu teuer und letztendlich geht mir dieser Quatsch mit der Namensnennung auch noch maechtig auf den Keks.

Fuer mich gibt es keinen einzigen Grund fuer das Betreten eines dieser Laeden, sehr viele aber dagegen.

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Fuer die Einreise in die Tuerkei spielt die Ausweiskarte keine Rolle. Sie ist aber wichtig fuer den Ruekflug. Ohne die kannst du nicht nachweisen, dass du legal nach Deutschland einreisen darfst. Die Fluggesellschaft wird dich dann vermutlich nicht mitnehmen.

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Keine (ausser der Konsum erfolgte in der Oeffentlichkeit und die Eltern haben das ausdruecklich gestattet).

Ein Minderjaehriger macht sich durch den Konsum von Alkohol nicht strafbar und begeht damit auch keine Ordnungswidrigkeit.

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Kannst du an den Wechselschaltern im Flughafen Bangkok machen. Die Kurse dort sind dafuer zwar nicht wirklich gut, aber immer noch viel besser als in Deutschland.

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Was genau ist abgelaufen? Der Aufenthaltstitel selbst oder nur die dazugehoerige Ausweiskarte ("eAT")?

Welchen Aufenthaltstitel hast du ueberhaupt? Wahrscheinlich doch laengst einen unbefristeten, der gar nicht ablaufen kann.

Vermutlich ist es also nur die Ausweiskarte (der sog. "elektronische Aufenthaltstitel", kurz "eAT") und der eigentliche Titel besteht weiterhin. Dann kannst du bei der fuer dich zustaendigen Auslaenderbehoerde ganz einfach eine neue beantragen. Welche fuer dich zustaendig ist, weiss ich nicht mit Sicherheit, vermute aber die an dem Ort, in dem du zuletzt gemeldet warst. Zumindest wird man dir dort weiterhelfen koennen.

Wenn allerdings tatsaechlich der eigentliche Titel und nicht nur die Ausweiskarte abgelaufen ist, wird es schwierig.

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Die Polizei wird dem Minderjaehrigen die Zigaretten abnehmen, um zu verhindern, dass er weiter in der Oeffentlichkeit raucht. Sie wird ihn wahrscheinlich befragen, wo er die Zigaretten her hat. Moeglicherweise wird sie auch die Eltern informieren.

Weiter wird jedoch nichts passieren. Der Minderjaehrige hat sich schliesslich nicht strafbar gemacht und auch keine Ordnungswidrigkeit begangen.

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Als Kind eines deutschen Elternteils erhaelt es die deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch durch Geburt, egal wo auf der Welt.

Den deutschen Pass muss man dann allerdings erst beantragen. Der kommt nicht automatisch.

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Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?

Hallo, ich versuche die Situation so genau als möglich zu schildern.

Ich habe infolge Arbeitslosigkeit damals einen 2-Jahre-Zeitmietvertrag gemacht, da ich ohne Anstellung keine andere Wohnung gefunden habe.

Leider zog ich direkt ins Desaster: dauerhafte Umbauarbeiten, ständige Lärmbelästigung, viermal Wasserschaden, wobei zweimal Toilette betroffen war und ich sprichwörtlich in der Sch... stand.

Ich habe entfernt eine Anstellung und Wohnung gefunden.

Soweit ich mich rechtlich informiert habe, stellen aber all diese Ereignisse kein Sonderkündigungsrecht da. Nun gut...

Nun zurück zum eigentlichen Thema:

Ich wurde vom Ex meiner direkten Nachbarin bedroht und es kam zur vollzogenen Körperverletzung. Ich habe zweimalige Strafantrag gestellt und auch Beschluss nach Gewaltschutzgesetz wurde erlassen. Dies ist aber leider nur ein "Papier" und schützt nicht vor dem Psychopathen.

Ich habe Vermieter alles erklärt und es sah gut aus, ich solle € 109 Euro für inserate zahlen, ich selbst darf nix machen.

Auch noch okay, aber aus den angeblich vielen Interessenten wurden plötzlich zwei und meine Wohnung wegen angeblichen Rauchgeruchs nicht vermietbar. Er zögert es also bewusst und in Kenntnis meiner finanziellen Situation raus, möchte sich dann irgendwie einigen, Kaution denke ich...

Also die Frage: Würde - abgesehen von allen anderen Umständen - der Fakt dass ich mehrfach Opfer einer Straftat wurde eine Sonderkündigung rechtfertigen?

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Nein. Der Vermieter hat dich ja nicht angegriffen.

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Befristeter vertrag?

Hallo an alle, ich muss mich beeilen.

Später gerne mehr

Kurze eckdaten:

Trennung, gemeinsame Wohnung, gemeinsam gekündigt. Heute Stichtag.

Vermieterin bewilligt mir und Tochter 2 Monate "wohnungsnutzung"

Jetzt diese vereinbarung:

"Vereinbarung für die Wohnungsnutzung vom 01.06.-31.07.2024

Sehr geehrte Frau xxx

Die Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom 26.08.2023 über die Wohnung xyz, in abc aufgrund der Kündigung vom 26.02.2024 mit Ablauf des 31.05.2024 endet und nicht fortgesetzt wird. Die Vermieterin gewährt der Mieterin eine Räumungsfrist bis längstens 31.07.2024. Die Mieterin verpflichtet sich, das gegenständliche Mietobjekt bis spätestens 31.07.2024 zu raumen und an die Vermieterin herauszugeben.

Vom 01.06.2024 bis zu Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verpflichtet sich die Mieterin eine monatliche Nutzungsentschädigung inkl. Garage und Nebenkosten in Höhe von 1200,00 € zu zahlen.Es wird keine Nebenkostenabrechnung für den Nutzungszeitraum erstellt. Die Mieterin verzichtet, soweit zulässig, auf Räumungsschutz.

Für die Endreinigung der Wohnung ist eine Pauschale von 300,00€ zu zahlen. Des weiteren ist für den Nutzungszeitraum ist eine Kaution von 1500,00 € zu hinterlegen.

Datum 28.05.2024"

Einiges nicht rechtens, ja

Aber unterschreibe ich das heute nicht, muss ich gehen.

Unterschreibe ich, habe ich dann Nachteile?

Weil ist ja unwirksam. Oder?

Wir möchten hier nicht ausziehen aufgrund schule, Freunde und und und.

Also auch nicht in 2 monaten

Danke schonmal

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Da ihr selbst gekuendigt habt, wirst du eine Raeumungsklage mit Sicherheit verlieren. Die nicht unerheblichen Kosten einer Raeumungsklage haettest du dann ebenfalls an der Backe (wobei wir nicht von ein paar Hundertern sprechen) und raus muesstest du dann auch.

Ich wuerde das durchaus entgegenkommende Angebot der Vermieterin annehmen und dann am 31. Juli ausziehen. Alles andere waere mir zu teuer und raus wirst du ja sowieso muessen.

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In Deutschland gibt es auch viele Prostituierte und Deutschland ist sogar eines der beliebtesten Reiseziele von Sextouristen. Wuerdest du also das Gleiche vermuten, wenn er dir gesagt haette, dass er viele Jahre in Deutschland gelebt hat?

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Wenn ein Volljähriger auf Minderjährige steht, ist er ein Pedo.

Nein, das ist man dann noch lange nicht.

Aber wie nennt man es wenn es anders herum ist?

Ich denke, das ist ganz normal und bedarf keiner besonderen Bezeichnung.

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Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Sie wird auch nicht dadurch verlaengert, dass man euch nach Ablauf der Widerrufsfrist irrtuemlich ein falsches Ablaufdatum genannt hat.

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Natuerlich kannst du die tuerkische Staatsaangehoerigkeit beantragen (und wirst sie vermutlich auch erhalten).

Bei Erhalt der tuerkischen Staatsangehoerigkeit ab dem 27. Juni ist deine deutsche Staatsangehorigkeit nicht mehr betroffen. Die im Passgesetz und auch im Personalausweisgesetz verankerte Pflicht zur Meldung des Erhalts einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit entfaellt ebenfalls am 27. Juni. Beide Gesetze werden entsprechend geaendert, ebenso das Bundesmeldegesetz.

Hier kannst du alle betroffenen Gesetzesaenderungen nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf

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Da hat der Arbeitgeber aber Pech gehabt. Da du offensichtlich nicht von ihm ueber den moeglichen Verfall informiert wurdest, ist da auch noch nichts verfallen. Verfallen waere da nur etwas, wenn dich dein Chef rechtzeitig vorher nachweislich auf den bevorstehenden Verfallstermin hingewiesen haette und du dann trotzdem keinen Urlaub beantragt haettest. So aber ist da gar nichts verfallen.

Du hast also nach wie vor einen Anspruch auf den im Jahr 2023 erworbenen Urlaubsanspruch (1/2 Jahresanspruch) und den gleichen Teilanspruch noch einmal fuer das Jahr 2024 (wenn das Arbeitsverhaeltnis am 30. Juni endet und nicht einen Tag frueher oder spaeter). Abzueglich der bereits genommenen Urlaubstage natuerlich.

Auch wenn hier mal wieder alle auf die entsprechenden Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes hinweisen, uebersehen es ebenfalls alle, dass die Verfallsregelung im Bundesurlaubsgesetz schon laenger nicht mehr von den Gerichten angewandt werden darf, weil der Europaeische Gerichtshof sie schon vor Jahren als nicht gemeinschaftskonform erkannt hat. Das wurde bislang nur noch nicht in nationales Gesetz uebernommen, von den Arbeitsgerichten aber schon lange beruecksichtigt.

Hier noch ein Link zu einer ausfuehrlicheren Erklaerung: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html

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Eine Vertragsstrafe dafuer, dass man sein gesetzliches Recht auf Kuendigung wahrnimmt, waere unwirksam. Man koennte aber einen beispielsweise einjaehrigen (oder auch laengeren) beidseitigen Verzicht auf eine ordentliche Kuendigung wirksam vereinbaren.

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