Welche Papiere für eine Simson s51?

1 Antwort

Ja, eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle wie bei "großen" Motorrädern oder Autos ist bei "Kleinkrafträdern" bis 50 ccm und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht nötig.

Die Tatsache, daß dies für die Simme, die ja 60 km/h fährt, ebenfalls gilt, resultiert noch aus dem Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR. Damals hat man dafür gesorgt, daß die "DDR-Flitzer" von vor 1990 aus Bestandsschutzgründen weiterfahren durften.

Ebenso mußt Du nicht zum TÜV. Trotzdem muß das Gefährt natürlich vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein, sonst ggf. Bußgeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung