Unterhaltsvorschuss eingestellt Grund nicht verstanden?

Leisewolke  10.03.2024, 16:57

gem §1 A und auf welches Gesetz wird sich bezogen?

MtbHH 
Fragesteller
 10.03.2024, 17:03

Gemäß 1A besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz steht hier

Leisewolke  10.03.2024, 17:21

...nach diesem Gesetz... ja, und welchem ?

MtbHH 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:11

Gemäß § 1(1A) Unterhaltsvorschuss besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz wenn das Kind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht

Tand0r  10.03.2024, 17:28

Da steht mit Sicherheit mehr als nur "gemäß §1 A".

So macht die Angabe nämlich keinen Sinn.

Wenn du den Teil richtig von dem Bescheid abtippst kann dir hier vielleicht jemand helfen.

MtbHH 
Fragesteller
 10.03.2024, 19:03

Ja steht auch ich tippe mal alles ab

2 Antworten

Nach Paragraph 1 Abs. 1 a UVG besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und im SGB II-Bezug (Jobcenterbezug) stehen nur dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn entweder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens 600 Euro Einkommen im Sinne des SGB II hat oder der verbleibende Gesamtbedarf des Kindes durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt wäre.

Anscheinend hast du nicht ausreichend Einkünfte im Sinne des SGB II. Ebenso wurde wohl nicht der verbleibende Gesamtbedarf des Kindes (also Regelsatz zuzüglich Kosten der Unterkunft, Heizkosten und Mehrbedarfe abzüglich Einkommen, was wahrscheinlich nur Kindergeld sein wird) durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss von aktuell 395 Euro gedeckt.

Dann ist doch alles geklärt.

Du bekommst für das Kind Bürgergeld (Hartz4) deshalb hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Der Unterhaltsvorschuss würde sowieso beim Bürgergeld wieder abgezogen werden von daher macht das für dich finanziell keinen Unterschied.

Du solltest aber das Jobcenter darauf hinweisen das du keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommst damit sie den Betrag nicht weiterhin vom Bürgergeld abziehen.


MtbHH 
Fragesteller
 10.03.2024, 21:16

Alles klar verstanden soweit, aber Kind bekommt ja schon ne weile Bürgergeld und die Bescheide hat UHV erhalten. Warum jetzt die Aufhebung.?

0
Tand0r  10.03.2024, 21:33
@MtbHH

Weil sich das dadurch das er 12 wurde geändert hat.

Bis 12 gibt es erst Unterhaltsvorschuss danach werden die übrigen Leistungen berechnet und mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet.

Ab 12 gibt es den Unterhaltsvorschuss nur wenn sich die Kosten nicht durch andere Sozialleistungen decken lassen.

1
MtbHH 
Fragesteller
 10.03.2024, 22:17

Super Danke dir jetzt gecheckt

0