Schweigepflicht oder nur Beichtgeheimnis?

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In der christlichen Seelsorge besteht die Pflicht zur absoluten Verschwiegenheit. Vielleicht hilft dir nachfolgender Auszug einer Handreichung der Evangelischen Kirche Deutschland vom 01.07.2012 weiter:

"Kapitel 2 Pflichten§ 30 PfDG.EKDBeichtgeheimnis und seelsorgliche Schweigepflicht(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlichzu wahren.(2) Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seelsorgeanvertraut worden oder bekannt geworden ist. Werden sie von der Person, die sich ihnen anvertrauthat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweitsie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.(3) Soweit Pfarrerinnen und Pfarrern Nachteile aus der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnissesund der seelsorglichen Schweigepflicht entstehen, hat die Kirche ihnen und ihrer Familie Schutz undFürsorge zu gewähren."

Ich bin reformiert, wir haben keine Beichte, unserm Pfarrer obliegt aber dennoch eine Schweigepflicht. Deswegen gehe ich davon aus, das auch der Priester einer Schweigepflicht untersteht. Er darf alles, was du ihm im Vertrauen sagst, zB in der Seelsorge nicht weitererzählen.

Was er jedoch sehr wohl dürfte ist, wenn er sich mit der Situation überfordert fühlt, sich an eine Beratungsstelle oder an einen anderen Priester wenden, bei diesem muss er jedoch die Information anonymisieren. Da diese anderen Stellen dann ebenfalls der Schweigepflicht unterstellt sind ist dies jedoch kaum ein Problem. Meist wird der Priester das aber auch ankündigen, wenn er das tut. zB wenn du ein Drogenproblem hast, so wird er sagen, ich kann gerne für dich beten, würde aber auch noch gerne mit einem Profi darüber reden.

Ein weiterer Punkt ist: Ich bin mit unserem Pfarrer relativ gut befreundet, das heisst wir treffen uns auch, ohne dass es sich um Seelsorge handelt, ich kann mir vorstellen, dass es dann für ihn teilweise schwer ist zu unterscheiden, was muss er voll und ganz "verheimlichen" und über was darf er auch mit anderen, zB seiner Frau, bereden.

Was du tun kannst: Ich würde ihn mal drauf ansprechen, je nach dem ist er sich nicht bewusst, dass er falsch gehandelt hat, oder es handelt sich um ein Missverständnis. Ich bezweifle, dass er aus bösen Absichten gehandelt hat. Ein Verfahren einleiten, oder zum Bischof gehen ist wohl auch möglich (siehe PPanther 92). Aber ich würde den persönlichen Weg zuerst wählen. Solltest du dem Priester danach immer noch nicht vertrauen können, so würde ich dir empfehlen einen anderen Priester der Verrauens aufzusuchen.

PS: Wenn ich mich richtig erinnere, so darf er die Schweigepflicht brechen, wenn ihm jemand einen Mord beichtet.


Raubkatze45  20.03.2015, 11:11

Er darf die Schweigepflicht mit Sicherheit nicht brechen, wenn ihm ein Mord oder was auch immer gebeichtet wird. Die Schweigepflicht gilt immer und in jedem Fall!

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ProphetMerlin  20.03.2015, 11:32
@Raubkatze45

Ich weiss nicht, wie das bei den Katholiken gilt, evtl sind da die Regeln leicht anders, aber so hat es mir mein Pfarrer mal gesagt.

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Auch Infos, die er außerhalb der Beichte erfährt muss er verschweigen, wenn er davon ausgehen müsste, dich damit zu belasten.

Wenn du die Vermutung hast, er hätte das Sakrament verlässt, würde ich mit ihm ein Gespräch suchen, andernfalls wende dich an den zuständigen Bischof deiner Diözese. Er wird, falls notwendig, ein Disziplinarverfahren eröffnen.

Ein Auzug aus dem Codex Iuris Canonici:

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

Can. 984 — § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.


ProphetMerlin  20.03.2015, 08:43

Dieser Weg ist wohl möglich, bedenke jedoch, dass du so den ganzen Ruf eines Priesters vernichten kannst. Zum Bischof solltest du also erst gehen, wenn das persönliche Gespräch nichts gebracht hat und du davon ausgehst, dass er das wieder tun wird. Dies sollte nicht aus Rachegründen geschehen.

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Es ist ein Unterschied ob du dich mit einem Preister in der  Hl .Beichte  besprichst ,die ja ein Sakrament ist oder  ob du einfach so eine Seelsorgespräch führst .

Natürlich sollte ein Priester auch  bei der Seelsorge die Schweigepflicht einhalten,das ist doch klar .

Die Beichte als Sakrament gibt es ja nur in der R.K.Kirche .

Ich habe übrigens noch von  keinen Fall von Bruch des Beichtgeheimnis gehört .

Wenn du aber einen Vertrauens missbrauch befürchtest ,dann würde ich persönlich die Gemeinde wechseln .

Falls ein Beicht Geheimniss bruch vorliegen würde , dann kannst du dich beim nächsten Bischöflichen Ordinariat beschweren .Am besten Schriftlich .Das hat dann sehr wohl Konsequenzen für den Priester .Denn das wäre ,falls überhaupt  tatsächlich  geschehen ,nun wirklich  kein Pappenstiel .


Matzko  20.03.2015, 17:51

Die Beichte, auch die Einzelbeichte, gibt es auch in der Evangelischen Kirche, die ebenso hoch angebunden ist, was das Beichtgeheimnis betrifft. Lediglich ist es in der Evangelischen Kirche kein Sakrament, was die Sache als solche nicht schmälert.

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Waldfrosch4  20.03.2015, 18:01
@Matzko

<

p>Das sagte ich doch :

Die Beichte als Sakrament gibt es ja nur in der R.K.Kirche .

Das soll jeder selbst beurteilen, was hier geschmälert wird und was nicht ...Also ich bin aus guten Grunde in die R.K.Kirche eingetreten ,gerade wegen den Sakramenten ....aber das tut hier ja nichts zur Sache ..

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Beichtgeheimnis ist ein kirchlicher Begriff, Schweigepflicht ein staatlicher. Beide haben miteinander zu tun, meinen aber dennoch unterschiedliche Dinge.

Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich und streng geschützt. Der Priester darf es unter keinen Umständen preisgeben. Die Schweigepflicht ist nicht ganz so streng, denn unter bestimmten Umständen kann oder muss man sogar die Schweigepflicht verletzen.