Schweigepflicht?

2 Antworten

Natürlich darfst du über deine Erfahrungen sprechen. Es wäre übrigens sehr ungewöhnlich, wenn die deine Betriebe vorher kontaktieren.

Bei einer Schweigepflicht darf man schon über seine Erfahrungen reden und auch indirekt über Personen, nur persönliche Daten der entsprechenden Personen dürfen nicht genannt werden. Sowas wie Name, Geburtstag, Adresse darf man nicht nennen.

Zum Beispiel kann man sagen: "Ich habe heute einen Patienten mit Leberzirrhose behandelt" und dann über die Behandlung reden. Solange man dabei keine Angaben macht, welche auf die Identität der Person hinweisen, ist das in Ordnung