Schweigepflicht?
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei der Stadt die mehrere Stellen zur Verfügung hat
sie haben so viele Fragen gestellt ich war ganz aufgeregt.
sie wissen durch mein Lebenslauf wo ich davor gearbeitet habe.
sie fragten mich nach meinen Erfahrungen was ich gut und was ich nicht so gut fande
im Nachhinein ist mir aufgefallen das man gar nicht darüber reden darf oder ?
jetzt hab ich voll Angst das die zu den Betrieben gehen und des sagen und ich Strafe bekomme
was denkt ihr ?
2 Antworten
Natürlich darfst du über deine Erfahrungen sprechen. Es wäre übrigens sehr ungewöhnlich, wenn die deine Betriebe vorher kontaktieren.
Bei einer Schweigepflicht darf man schon über seine Erfahrungen reden und auch indirekt über Personen, nur persönliche Daten der entsprechenden Personen dürfen nicht genannt werden. Sowas wie Name, Geburtstag, Adresse darf man nicht nennen.
Zum Beispiel kann man sagen: "Ich habe heute einen Patienten mit Leberzirrhose behandelt" und dann über die Behandlung reden. Solange man dabei keine Angaben macht, welche auf die Identität der Person hinweisen, ist das in Ordnung