Muss ich den erste Hilfe kurs nochmal für den Führerschein machen?

4 Antworten

Bitte alle bislang gegeben Antworten ignorieren .. ^^ 

Der Erste Hilfe Schein ist unbegrenzt gültig .. 

Und .. da du schon einen Führerschein gemacht hast, hast du den Erste Hilfe Nachweis erbracht und musst den Schein NICHT erneut vorlegen! 

Der Sehtest ist nur 2 Jahre gültig .. und muss auch nicht neu gemacht werden, falls er noch nicht so alt ist. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

In der Regel ist die Bescheinigung 1 - 1 1/2 Jahre gültig, frag doch mal in der zuständigen Fahrschule nach

Auch wenn hier jeder eine angebliche 2-Jahres-Gültigkeit von EH-Kursen nachplappert: Ein EH-Kurs ist unbegrenzt gültig; Lediglich die Berufsgenossenschaft fordert für den "Betrieblichen Ersthelfer" eine Auffrischung nach 2 Jahren.

Wenn Du also einen EH-Kurs (mit 9 Unterrichtsstunden) für den FS Klasse B besucht hast, ist der auch noch in 10 Jahren und für alle anderen Klassen gültig.

Hast Du (vor 2016) noch den alten LSM-Kurs (mit 8 Unterrichtsstunden) besucht, so ist deser für die Klasse A (und B) noch bis zum Oktober 2017 gültig.

Theoretisch wäre der Nachweis an der Kursteilnahme durch deinen bereits ausgestellten FS erbracht, daber der typisch deutsche Beamte steht nunmal weniger auf Logik als auf "...der Antragsteller muss vorlegen: ..."

Keinesfalls hat die Führerscheinstelle deine Unterlagen, da diese von dir (oder deiner Fahrschule) nur vorgelegt werden mussten. Hat die Papiere (EH- und Sehtestbescheinigung) damals die Fahrschule eingereicht, hättest du diese wieder zurückerhalten müssen.

Einfachste Lösung: Besorg dir eine Zweitschrift der Kursbescheinigung.

Diese bekommst Du bei jedem ordentlichen Kursanbieter für ca. 10 EUR

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Musst du nicht nochmal machen. Normalerweise legt man das der Führerscheinstelle vor und dann kannst du es behalten. Frag Männer deiner Fahrschule nach