Muss ich das angeben bei der Bewerbung?
Moin! Ich bin bald fertig mit meiner Ausbildung zum Pflegefachmann und möchte danach gerne zur BuPo. Bin gerade dabei meine Bewerbung loszuschicken.
Problem: Mit 13 wurde ich leider 2 mal angezeigt bzw. zur Polizei vorgeladen (Sachbeschädigung&Beleidigung). Vorbestraft bin ich ja quasi nicht, aber wie schaut’s aus mit der charakterlichen Eignung? Kann die in Frage gestellt werden? Hat die BuPo Einsicht in die Akten von der LaPo, in meinem konkreten Fall BaWü? Steht das im Erziehungsregister? Mittlerweile bin ich 21 und „clean“..
Danke vorab für eure Antworten.
1 Antwort
Unbedingt angeben. In dem Fall lieber zu viel als zu wenig, da sie sonst meinen könnten, dass du versuchst etwas zu verheimlich. Dadurch würdest du garantiert abgelehnt werden. Wenn du es angibst, dann musst du wahrscheinlich nur ein paar Fragen dazu beantworten, wodurch dann deine charakterlicher Eignung überprüft/festgestellt wird.
Hoffe das Hilft
Quelle: LaPo BaWü Bewerbungsverfahren (ist ähnlich zur BuPo)
Danke für deine schnelle Antwort. Weißt Du, obs in Bayern ähnlich aussieht?