Mitbewohnerin zahlt keine GEZ Gebühren, was tun?

3 Antworten

Du hast einen Rechtsanspruch gegen die Mitbewohnerin auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Das ergibt sich aus dem Gesamtschuldverhältnis, in dem alle volljährigen Bewohner einer Wohnung in Bezug auf den Rundfunkbeitrag zueinander stehen. Er muss einmal pro Wohnung gezahlt werden, aber alle Bewohner sind zur Zahlung verpflichtet.

Du hast allerdings keinen Anspruch, wenn sie z. B. wegen BAföG-Bezugs von der Zahlung befreit ist. Dann müsste die andere Mitbewohnerin allerdings den halben Rundfunkbeitrag an dich zahlen.

Du könntest ihr einen Mahnbescheid schicken oder falls sie eine Forderung gegen dich hat, mit deiner Forderung aufrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da prallen Theorie und Praxis aufeinander...

Natürlich hast Du einen Anspruch, solange diese Person keine Befreiung hat. Denn dann trägt der Rest der Bewohner die Gesamtkosten für den Rundfunkbeitrag.

Kann die Mitbewohnerin keine Befreiung nachweisen, so ist sie zur anteiligen Zahlung verpflichtet. Tut sie dies nicht, dann ist sie durch das Nichtzahlen von Nebenkosten in der Mietschuld. Damit kannst Du sie verklagen oder ihr das Mietverhältnis kündigen.

Fragt sich dann nur, ob es sich lohnt, für 6,12 €/Monat einen Affentanz aufzuführen.

Mein Tipp:
Iss ihr ab un zu den Lieblingsjoghurt weg und lege einen Zettel in den Kühlschrank, wie hoch die aktuelle Restschuld abzüglich verzehrtem Joghurt ist. Vielleicht ist das ja effektiver.


fionino766 
Fragesteller
 18.05.2024, 11:28

Danke 😄 den letzten Tipp werde ich wohl mal anwenden 😉

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Theoritisch ist sie verpflichtet ihren Anteil an der Gebühr zu bezahlen.