Ich denke, ich bekomme ne Anzeige wegen Nötigung. Was tun?

14 Antworten

Du könntest ihn Anzeigen, aber auch Dir wird ein Zeuge fehlen. Angezeigt gehört eigentlich so jemand, da er:

-durch Unachtsamkeit Dich gefährdet hat

-ohne Grund auf der Autobahn auf die Bremsen gestiegen ist

-die Warnblinkanlage ohne Notlage angemacht hat

.-Während der Fahrt fotografiert hat

-eine "Handbewegung" gezeigt hat. Weiss nicht was das war, evtl. eine Beleidigung

Ich finde,du hast nichts falsch gemacht. Im Gegenteil. Du hast durch deine Reaktion grade noch einen Unfall verhindert.

Ja,zeig ihn an. Das hättest Du sofort machen sollen,weil grade solche Typen wie dieser Fahrer sind Ursache für die schlimmen Unfälle auf der Autobahn. Der braucht dringend einen Denkzettel. Ob er am Ende wegen mangelnder Beweisen bestraft wird bezweifle ich allerdings.

Aber vielleicht kommt der Fahrer wenigstens mal zur Besinnung wenn jemand von der Rechtspflege ihn mal ein wenig auf den Zahn fühlt. Gruss

Sezieren wir das Ganze mal:

Er wechselt die Spur und gefährdete dich dabei ► OWi.

Du gabst zur Warnung Lichtzeichen, was ja auch erlaubt ist.

Er bremste ohne Grund, hat dich also ausgebremst ►im Mindesten gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr = Straftat.

Wenn er das Foto mit dem Handy gemacht hat und sich bei seiner evtl. Anzeige verquatscht, dann noch ne OWi. :D

Kann also durchaus schon sein, dass seine Anzeige ein Eigentor wird - je nachdem, was er bei den Beamten aussagt.

Vor Gericht entscheidet der Richter, wer ihm glaubwürdiger erscheint. Dabei kann auch das jeweilige Punktekonto mit entscheiden bzw. ob einer der Fahrer schon einschlägig Vorbelastet ist.

Frühestens wenn der Richter sich dort nicht entscheiden kann, z. B. weil keiner der Fahrer je aufgefallen ist und/oder sich beide bei ihren Aussagen in sich nicht widersprechen und auch Zeugen fehlen, kommt Aussage gegen Aussage zur Geltung und das Verfahren wird wohl eingestellt.

Möglicherweise wird sich der Herr später seines eigenen Fehlverhaltens ja bewusst bzw. seine Wut verraucht und er erstattet gar keine Anzeige. Oder spätestens bei der Pol wird er eines Besseren belehrt (sie weiter oben bei "Eigentor^^).

Raten kann ich dir nur zu einem: verfasse für dich einen Bericht, wie es war - mit Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeugtyp und Kennzeichen. Damit du es noch weißt, wenn doch was kommen sollte, was ich aber nicht glaube (aber glauben ist ja bekanntlich nicht Wissen^^).

Hoffentlich habt ihr beide ein Strafe bekommen. Denn ihr habt alle beide was nicht richtig gemacht. Und das waren keine kleinen Fehler, sondern was richtig gefährliches.

Ich kenn mich mit sowas zwar nicht grade super gut aus, aber ich würde warten. Wenn wirklich eine Anklage kommt (was eigentlich ziemlich unwahrscheinlich ist), dann schildere deine Ansicht genau so, wie sie gewesen war. Immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn der Typ anfängt, vorsätzlich zu lügen und/oder einen Anwalt einschaltet würde ich das auch tun (also einen Anwalt einschalten, nicht lügen ^^). Sonst nicht. Hoffe ich konnte helfen :) lg


Crack  28.12.2012, 15:30

vorsätzlich zu lügen

Ist Lügen nicht immer vorsätzlich...? :)

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