Hat ein Richter Schweigepflicht?

2 Antworten

Da darf es nicht den Anschein geben, dass etwas „unter der Hand“ vereinbart worden ist. Das Gericht wird also mindestens den Staatsanwalt und den Verteidiger informieren. Da die Verhandlung öffentlich ist, muss abgewogen werden, ob die Öffentlichkeit gewahrt ist, wenn man den Grund nicht nennt.
Bei einem Schöffengericht oder in der großen Strafkammer beraten die Beteiligten, ob auf deine Anwesenheit verzichtet werden kann.

Zeugen müssen vor Gericht aussagen - außer sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht

Gerichtsverhandlungen sins öffentlich (im Regelfall aber tatsächlich ohne Publikum)