Hat ein Richter Schweigepflicht?
Guten Tag
ich muss einem Richter einen Brief zukommen lassen und muss dort eine Situation schildern da ich nicht als Zeuge komme. Ich möchte aber nicht das alle das im Saal mitbekommen. Hat ein Richter Schweigepflicht? Wenn ich in dem Brief schreibe das ich nicht möchte das die Leute das wissen wird dies berücksichtigt?
2 Antworten
Da darf es nicht den Anschein geben, dass etwas „unter der Hand“ vereinbart worden ist. Das Gericht wird also mindestens den Staatsanwalt und den Verteidiger informieren. Da die Verhandlung öffentlich ist, muss abgewogen werden, ob die Öffentlichkeit gewahrt ist, wenn man den Grund nicht nennt.
Bei einem Schöffengericht oder in der großen Strafkammer beraten die Beteiligten, ob auf deine Anwesenheit verzichtet werden kann.
Zeugen müssen vor Gericht aussagen - außer sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht
Gerichtsverhandlungen sins öffentlich (im Regelfall aber tatsächlich ohne Publikum)