Erste Hilfe Kurs auch nach zweiter Führerscheinanmeldung?

4 Antworten

Du mußtest ja schon eine Bescheinigung für den A1 vorlegen. Die behält weiterhin ihre Gültigkeit und befindet sich nun in deiner Führerscheinakte, ist also schon vorhanden, so dass du keine neue mehr vorlegen mußt.

Wie alt ist die letzte Bescheinigung. Eine Auffrischung ist immer gut!


Franticek  08.07.2015, 10:25

Auffrischung ist immer gut, da stimme ich dir sogar sehr zu. Hat aber mit der Frage nichts zu tun.

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seawind  08.07.2015, 10:42

Habe ja auch gefragt wie alt die letzte Bescheinigung ist.

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Nein, brauchst Du nicht, der Erste Hilfe Kurs und auch der Sofortmaßnahmen Kurs sind unbefristet gültig (bezogen auf die FEV). Die Gültigkeit von 2 Jahren, die immer in den Köpfen herum geistert ist eine Bedingung der Berufsgenossenschaften für Betriebe und hat mit Fahrerlaubnis nichts zu tun.

Du kannst also einen beliebig alten Erste Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmenkurs Nachweis vorlegen.

Nein, du musst ihn nicht mehr machen, da er nicht abläuft.