Darf man so parken?

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Die Bereiche, wo die beiden Fahrzeuge stehen, gehören zum Kreuzungsbereich. Dort darf man nicht parken, wenn nicht 5 Meter zu den "verlängerten Ecken" der Fahrbahnen freibleiben.

Das Auto rechts im Bild könnte somit auch falsch stehen.

§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO:

Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten [...].
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO