Darf ich Personen des öffentlichen Lebens filmen und fotografieren?

2 Antworten

solange du nicht gegen $201a StGB verstößt laut dem Aufnahmen die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen nicht erlaubt sind, also z.B. in einer Privatwohnung, einem gegen Einblick besonders geschützen Bereich (z.B Umkleidekabine) oder einem ähnlich privaten oder geschützen Raum. In der Öffentlichkeit aber kannst du das jederzeit machen, zumindest so lange es sich nicht um eine Situation handelt in der "die Hilflosigkeit zu schau gestellt" wird, also z.B. als (bewusstloses) Unfallopfer oder ähnliches

Du kannst jeden und alles fotografieren. Die Frage ist wo dann die Fotos mit den Personen zu sehen sein werden. Deine socialmedia Kanäle wird niemand kennen und auch nicht suchen. Eine prominente Person auf der Titelseite der Bildzeitung ist wohl möglich.

Wikipedia: „Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild. Der Begriff und der Inhalt des Konzepts variiert je nach Rechtsordnung. Sie stehen im Zusammenhang der Ausdifferenzierung der Rechtspersönlichkeit.”

https://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens