Besondere Handfahrzeuge im Straßenverkehr?

2 Antworten

wenn es keinen Gehweg gibt, ob man dann mit Handfahrzeugen auch rechts läuft

Gegenfrage: wo sonst? Außerorts müsstest du ggf. am linken Straßenrand laufen.

Relevant für das sperrige Fahrzeug ist nicht alleine dessen Breite oder Sperrigkeit, sondern:

wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden

Wenn also weit und breit keine Fußgänger zu sehen sind und du somit auch niemanden behinderst, gehörst du auf den Gehweg.

Das geht natürlich nur, wenn du mit dem Fahrzeug auch genug Platz auf dem Gehweg hast, beispielsweise wenn direkt links davon Autos parken. Andernfalls musst du auf die Fahrbahn wechseln, bis auf dem Gehweg wieder genug Platz ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Siehe §25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.