Wann darf ein Sozialarbeiter Schweigepflicht genau brechen?

3 Antworten

Zunächst einmal: die Schweigepflicht besteht für bestimmte Berufsgruppen und Zuwiderhandlungen gegen diese Schweigepflicht sind strafbewehrt (sh. dazu § 203 StGB).

D6uese Schweigepflicht gilt aber nicht unbedingt. Wer von einer schweren Straftat erfährt (sh. Katalog des § 138 StGB) und diese nicht offenbar, macht sich nach §138 StGB strafbar. Auch dann, wenn er grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Da Konsum und Besitz von BtM im Katalog des 138 StGB nicht aufgeführt sind, besteht für den im § 203 StGB genannten Sozialarbeiter keine Anzeigepflicht.

Ich vermute das er da nicht zur Polizei laufen darf, rein rechtlich gesehen, aber ich bin mir nicht allzu sicher. Aber ich vermute er müsste leise sein...

Verstecke dich nicht hinter der Schweigepflicht anderer Menschen.

Hör einfach auf mit dem Dreck!