Darf ich ein E9-Gehalt beziehen, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

Ich trete am 1.8. eine Teilzeit-Stelle im öffentlichen Dienst an, für die ich nach Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert wurde. Bei der Bewerbung habe ich angegeben, dass ich mein Bachelorstudium dann abgeschlossen haben werde und im Personalbogen, den ich vor ein paar Wochen schon ausfüllen musste, bei Abschluss "Bachelor" angekreuzt mit dem Vermerkt, dass das Zeugnis noch aussteht. Nun habe ich folgendes Problem: Wegen Corona hat sich zunächst die Abgabe der Bachelor-Arbeit verzögert, anschließend auch die Korrekturzeit, da die Arbeit bei der Professorin untergegangen ist und ich das Ergebnis statt nach 4-6 Wochen erst nach 11 Wochen bekommen habe. Die offizielle Schreiben mit der Note der Bachelorarbeit habe ich nun diese Woche bekommen. Wegen der Urlaubszeit/Semesterferien kann es nun allerdings noch dauern, bis die letzten Formblätter ausgestellt sind und ich das Zeugnis vom Prüfungsamt erhalten habe. Im Prinzip bin ich aber fertig mit dem Bachelor und weiß nun ja auch, dass ich final bestanden habe (ein Kolloquium gibt es bei uns nicht). Von meinem Arbeitgeber hat bisher niemand nach dem Zeugnis gefragt. Ich weiß aber nicht, ob ich jetzt überhaupt schon das E9-Gehalt beziehen darf und ob ich das im Personalamt vorher melden muss.

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Beschwerdeverfahren im öffentlichen Dienst?

Anfang Januar musste ich in der Personalabteilung antreten, weil sich ein Chef, bei dem ich nur gelegentlich aushalf, sich über mich beschwert hat.

Ich war neu an der Dienststelle. Musste mich nicht nur dort völlig neu einarbeiten, sondern auch da, wo ich "fest" eingesetzt war. Da ich nur tageweise dort ausgeholfen habe und dann viele Wochen dazwischen lagen, wo ich ein völlig anderes Aufgabengebiet hatte, passierten mir ein paar Fehler. Es waren Kleinigkeiten. So hatte ich den Termin nicht 100%ig so formuliert, wie es die festangestellten Vorzimmerdamen taten, eine Unterlage für einen Termin hatte ich ohne Hülle in den Hängeordner gelegt und die Reisekostenabrechnung, die man mir 2 Mal mit vielen Wochen dazwischen erklärt hat, war wohl auch nicht ganz korrekt. Ich muss dazu sagen, dass ich eine Kollegin habe, die seit 22 Jahren im Haus ist und bei der Reisekostenabrechnung immer noch die Hilfe der Abteilungssekretärin braucht, weil auch bei ihr das nur alle "dreiheiligen Zeiten" mal vorkommt und sie sich das auch schlecht merken kann.

Dieser Chef redete vorher nicht mit mir, dass er mit mir nicht zufrieden ist. Er bedankte sich stets höflich, wenn ich ausgeholfen habe. Am ersten Arbeitstag des Januars 2019 wiesen mich die beiden Vorzimmerdamen auf o. g. Fehler hin, vereinbarten dann mit mir die Urlaubsplanung und am nächsten Tag erhielt ich den Anruf von der Personalabteilung, dass ich wegen schlechter Arbeitsleistung einen Termin habe. Ich wurde dann von dieser Abteilung abgezogen.

Ist es normal, dass sich die Chefs direkt an die Personalabteilung wenden, ohne mit dem Mitarbeiter vorher zu reden, dass man nicht zufrieden ist und ohnedem, dass man dem Mitarbeiter eine Chance gibt, sich zu verbessern?

Später habe ich dann erfahren, dass dieser Chef bislang mit keiner Aushilfe zufrieden war.

Jetzt, wo es um meine Entfristung geht, will man mir einen Strick draus drehen.... War diese Vorgehensweise dieses Vorgesetzen eigentlich in Ordnung?

Recht, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Festanstellung - öffentlicher Dienst (unbefristeter Arbeitsvertrag)?

Guten Abend zusammen,

es geht darum, dass ich im öffentlichen Dienst in der Buchhaltung seit zwei Jahren nun angestellt bin. Ich habe herausgefunden, dass dieser Bereich mich auf Dauer nicht glücklich und zufrieden machen wird, da ich mich sehr unterfordert fühle, die Aufgaben sehr monoton und langweilig sind. Hinzukommt noch, dass man fast am Stück nur rumsitzt, da es derzeit einfach nichts zutun gibt und das Ganze ist reine Dateneinpflege. Demnächst habe ich mein Personalgespräch bei meinem Chef und ich habe mir überlegt ihn zu fragen, ob ich evtl. woanders versetzt werden kann, da ich einfach eine andere Vorstellung vom Rechnungswesen habe und ich auch nächstes Jahr ab Herbst 2020 die Fortbildung zur geprüften Bilanzbuchhalterin beginnen werde. Aber darin werde ich von meinem Chef auch nicht unterstützt, da solch eine Fortbildung im öffentlichen Dienst leider nicht anerkannt wird. Meint ihr, dass ich ihn fragen kann, ob ich woanders versetzt werden kann? Das Betriebsklima ist auch sehr gestört bei mir im Team :-( Ich habe übrigens einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ich bin echt verzweifelt und weiß mir einfach keinen Rat mehr. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Ausbildung, Bilanzbuchhalter, Öffentlicher Dienst, Personalentwicklung, Personalgespräch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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