Laptop nach Reparatur (Garantiezeit) massiv beschädigt; Rechtslage?

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. einem Jahr einen Huawei Laptop bei MediaMarkt gekauft und war eigentlich recht zufrieden damit. Lediglich ein Knackgeräusch am rechten Scharnier beim Bewegen des Bildschirms störte mich von Anfang an.

Um jenes zu beheben kontaktiere ich den Kundensupport von Huawei, der mir schnell eine Reparatur über eine Reparatur-Werkstatt ermöglichte. Vor dem Versand habe ich mich noch über jene Werkstatt im Internet informiert und siehe da: Durchweg schlechte Bewertungen von Kunden, die beschädigte oder defekte Geräte zurückerhalten hatten. Deshalb habe ich vorsichtshalber bereits vor dem Versand Bilder und Videos vom Laptop gemacht, der in meinem Besitz noch komplett unbeschädigt war (Knackgeräusch war nur akustisch).

Wie es so kommen musste, habe ich danach eine Email von der Werkstatt zusammen mit einem "Beweisfoto" bekommen, dass zeigt dass das Gerät mechanisch beschädigt ist und deshalb die Reparatur nicht auf Garantie erfolgen kann (sehr teurer KVA kam direkt mit). Genau auf der rechten Ecke ist eine dicke Macke und es sieht so aus, als ob der Laptop runtergefallen wäre. Weil ich ja wusste, dass diese nicht von mir kommen kann, habe ich mir das Gerät erst einmal zurückschicken lassen und direkt den Kundenservice von Huawei kontaktiert.

Dieser hat sich auch erst entschuldigt und mir versprochen sich um das Anliegen zu kümmern. Nach aber nun mittlerweile etlichen Emails, in denen ich mit den Fotos eindeutig beweisen konnte, dass der Schaden vor meinem Versand nicht bestand, kommt vom Hersteller allerdings keine wirkliche Einsicht und es wird darauf behaart, dass es auf Grund der mechanischen Beschädigung kein Garantiefall ist und, dass diese von mir kommen würde. Auf die Beweisfotos wird gar nicht erst eingegangen.

Nun sitze ich hier mit einem demolieren Laptop und weis nicht recht wie ich weiter vorgehen soll. Meint ihr es würde sich lohnen einen Anwalt einzuschalten?

Danke im Voraus!

Computer, Technik, Recht, Reparatur, Garantie, Hersteller

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