Nennwert des Geschäftsanteils und Stammeinlagen GmbH

Hallo ihr Lieben,

ich sitz grade an einer GFS über die Gesellschaftsform GmbH und steck bei der Begriffserklärung für diese 3 fest. Ich versteh nicht ganz was was ist. Also ich hab dazu gefunden:

Stammeinlagen = Beteiligung der Gesellschafter am Stammkapital

  • in €
  • Höhe wird bei der Gründung der Gesellschaft im Vertrag festgehalten
  • Summe ergibt Stammkapital

Geschäftsanteil= Mitgliedschaft in der GmbH

  • Am Beginn der Gesellschaft entspricht der Nennwert des Geschäftsanteils dem Betrag der im Gesellschaftsvertrag übernommenen wurde
  • Er ist der Nominelle Anteil am Stammkapital der GmbH
  • Nach diesem Wert richten sich durch z.B, abweichende Satzungsbestimmungen die Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Nennwert

  • Jeder Geschäftsanteil hat einen Nennwert (in €)
  • Diese Nennbeträge können für die einzelnen Geschäftsanteile unterschiedlich hoch sein
  • Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit der Höhe des Stammkapitals übereinstimmen

Ich steck hier irgendwie fest woher kenne ich den Nennwert eines Geschäftsanteils? was ist der Unterschied zwischen der Stammeinlage und dem Nennwert des Geschäftsanteils? Wenn die Summe der Nennbeträge das Stammkapital ergibt und die Stammeinlagen auch was ist dann der Unterschied? Wieso weichen sie später von einander ab? Ich steh irgendwie total auf dem Schlauch wie das Alles zusammenhängt.

Kann mir bitte jemand schnellst möglich helfen. Ich brauch das dringend um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu verstehen.

Liebe Grüße und Danke im Vorraus

BWL, Gesellschaft, GmbH
Ist ein Gesellschafter einer GmbH automatisch auch ein Mitarbeiter?

Ich möchte mit einem Partner eine GmbH (bzw. eine UG) gründen. Wir wären beide Gesellschafter und ich würde zusätzlich Geschäftsführer werden. Mein Partner denkt, die offizielle Aufgabenverteilung wäre damit erledigt. Und er glaubt er könne damit zusätzlich tun und lassen was er möchte, und aktiv am Firmen Alltag teilnehmen und Handeln. Meine Zweifel bestehen darin, dass ich denke ein Gesellschafter ist nicht mehr als ein Eigentümer von Geschäftsanteilen in Höhe seiner Einlage mit allen Rechten und Pflichten die ein Gesellschafter hat. Sprich, alle Dinge die er rundherum um einer Gesellschafterversammlung zu tun hat, aber damit war's das auch schon. Ich denke er ist nicht berechtigt sich in's Geschäft außerhalb dieser Versammlungen einzumischen. Er darf zB. keine Kunden anrufen, keine Geschäftsräume mieten, oder Projekte gestalten und durchführen, usw. die natürlich Einfluss auf die Firma haben. Nach meiner Auffassung legt dieser Partner (ein Gesellschafter) sein Geld an und hat über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf den Geschäftsführer und den Kurs und das war's. Ich denke, wenn ein Gesellschafter außerhalb seiner Rechte und Pflichten an der Firma mitarbeiten möchte, braucht er einen extra Vertrag dafür, oder zumindest ausführliche Klausen in der Satzung die ihm die Befugnis, bzw. die Pflichten geben. Lieg ich da ganz falsch oder wo steckt der Fehler?

Gesellschaft, GmbH

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