FOS Bayern - Fehltage im Praktikum nacharbeiten?

Sehr geehrte Community,

ich besuche die FOS-BOS in Bayern - Fachrichtung Internationale Wirtschaft. Zu Beginn meines Praktikums erkrankte ich am ersten Tag leider an Fieber (Corona-Verdacht, auch wenn die Tests negativ waren), zog ihn aber schmerzlich durch und fiel folgerichtig die restlichen vier Tage der Woche aus (mit ärztlichem Attest).

Nun informierte mich mein Fachbetreuer mittels E-Mail, dass er doch möchte, dass ich beispielsweise morgen, am Buß- und Bettag (Feiertag für Schüler in Bayern) in meinen Betrieb gehen und einen Tag nacharbeiten solle. Jedoch habe ich diesbezüglich zwei Arzttermine und antwortete ihm, dass es nicht ginge. Daraufhin meinte er, müsse ich in den Weihnachtsferien mindestens zwei Tage nacharbeiten.

Er meinte, es bestünde eine Pflichtanzahl an Tagen, die man im Praktikum ableisten müsse (laut meiner Recherche sind aber 15 entschuldigte Fehltage ohne Weiteres erlaubt) und im Falle von weiteren Krankheitstagen möchte er prophylaktisch damit diesen vorbeugen.

Nun ärgere ich mich insbesondere deswegen, weil man für eine Krankheit, für die man keine Mitschuld trägt, in gewisser Art und Weise bestraft wird. Entsprechend überlege ich ernsthaft, Beschwerde beim Direktor einzureichen.

Ist dies aber überhaupt rechtens? Ich war vom Arzt krankgeschrieben und faktisch wirklich krank. Gerade auch in Corona-Zeiten sollte man besonders bedacht mit grippalen Effekten umgehen (zumal es ja nur vier Tage waren).

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ferbie333

Recht, Krankheit, Bayern, Fachoberschule, nachholen, Praktikum, Attest, Fehltage Schule
Krankschreibung nicht möglich?

Hallo,

folgende Situation: Am Freitag sollte ich eine Prüfungsleistung für die Uni abgeben, aber war krank. Mein Hausarzt hat nur bis 11:30 Uhr geöffnet und daher habe ich es nicht mehr geschafft dahinzugehen bzw. habe mich auch nicht wohl genug gefühlt.

Die Uni wollte, dass ich am gleichen Tag ein Attest einreiche, spätestens aber 3 Tage später. Also am Sonntag bzw. allerspätestens Montag. Die Frage war, wo ich am Wochenende ein Attest herbekomme wenn alle Arztpraxen geschlossen haben. Ich kann ja schlecht in die Notaufnahme oder so gehen nur um ein Attest zu bekommen oder? Aber heute, am Montag, ist Feiertag. Also kann ich wieder nicht zum Arzt gehen. Erst morgen kann ich gehen, aber das ist dann schon 4 Tage später als Freitag und soweit ich weiß geht eine Krankschreibung bis maximal 3 Tage später.

Also wie ist das in so einem Fall geregelt, wenn es durch Wochenende und Feiertage praktisch nicht möglich war diese 3-Tages-Frist einzuhalten? Das muss ja irgendwie geregelt sein, da es nicht wirklich die Schuld vom Studenten (oder Arbeitnehmer, wie auch immer ist).

Ich hatte daran gedacht, mich online von einem Arzt krankschreiben zu lassen aber nachdem ich das einmal gemacht habe und es die Arztpraxis noch nicht einmal gab, wollte ich das vermeiden. Sonst wird einem noch Betrug wegen falschem Attest oder so vorgeworfen.

Ich hoffe, die Uni versteht die Situation und lässt mich die Prüfung normal neu schreiben.

Wer hier Erfahrung oder Tipps hat, vielen Dank!

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