Wenn die Fahrschule keinen Ausbildungsnachweis ausstellt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1000€ geahndet werden kann.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten bzgl der Aufsichtsbehörde für die Fahrschulen. In Bayern wäre beispielsweise die Regierung der Oberpfalz als zentrale Stelle für alle Fahrschulen zuständig.
Wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, kommt die Fahrschule ihrer Pflicht wahrscheinlich sehr zeitnah nach.