Wie schon oben steht bräuchte ich zwei Beispiele für einen Nichtkaufmann. Die Aufgabenstellung ist: Nennen sie zwei Beispiele für sogenannte Nichtkaufleute gemäß §1 Abs. 2 HGB. Ich habe den Paragraphen zwar gelesen mir fällt aber kein Gewerbe ein, dass nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet ist.

Danke!