Ich fahre mit einer anderen Person für 7 Tage campen und habe nun von dem Campingplatz eine Aufforderung bekommen meine Daten anzugeben, damit diese gemeldet werden können.
"Meldeschein für Beherbergungsstätten
Die Daten werden aufgrund §§ 29 / 30 Bundes-Meldegesetz erhoben"
Ich habe mir §§29 und 30 durchgelesen und verstehe nicht inwiefern ich bei einem so kurzen Urlaub direkt der Meldebehörde mitteilen muss, wo ich bin.
Stimmt das wirklich? Das ist doch maßlos übertrieben.