"Es kommt darauf an,..."
Handel es sich "nur" um die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, liegt eine Ordnungswidrigkeit
TBNR 803600 Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
Folgen: 70,00€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im FAER in Flensburg und in der Probezeit ein A-Verstoß.
Fehlt hingegen auch die Haftpflichtversicherung, dann liegt eine Straftat gemäß §6 PflVersG vor.