Im Gegensatz zu Wohnwagen, die laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden dürfen, gibt es für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen keine zeitliche Begrenzung. Sofern es über eine Zulassung verfügt, dürfen Sie dort mit Ihrem Wohnmobil dauerhaft parken. Wiegt Ihr Camper mehr als 7,5 Tonnen, dürfen Sie damit in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO).
https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-parken/
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