Wenn sie deine gute Freundin bleiben soll, gar nicht. Erfahrungsgemäß gehen solche Beziehungen schnell vorbei und dann ist die Freundschaft beendet
Ich glaube nicht, dass dein Kumpel den Schaden bezahlen wird und beweisen kannst du ihm den Schaden nicht.
Ich wohne auch in einer Millionenstadt, fahre täglich Fahrrad und hatte diesbezüglich nie Probleme. Vielleicht liegt es an dir? Reflektiere doch mal deinen Fahrstil.
Du parkst an einer Baustelle und wunderst dich, dass dein Auto dreckig wird und erwartest, dass andere dir sagen was du tun sollst? Das ist Lebensrisiko, da haftet keiner, außer der Teer an deinem Auto
Kommt darauf an, wie hoch das ALG I ist. Als vorrangige Leistungen kämen evtl. auch Wohngeld oder Kinderzuschlag in Betracht.
Bei Bürgergeld wird der Bedarf jeden einzelnen ausgerechnet, das Kindergeld gilt ebenfalls als Einkommen, die Differenz wird dann aufgestockt. Der Bedarf setzt sich aus Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen.
Ich würde nicht arbeiten gehen, es ist nicht dein Problem wenn der Arbeitgeber schlecht plant. Aber schlussendlich musst du das selber wissen. Mein Abrietgeber würde allerdings niemanden fragen der Urlaub hat
Wenn ihr verheiratet seid besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber deiner Partnerin, also hat es schon einen großen Einfluss auf das Wohngeld.
Das ist Vermögen, das einzige was angerechnet wird sind etwaige Kapitalerträge. Das Vermögen darf aber nicht die 60 000 Euro für den Antragsteller überschreiten bzw. für jedes weitere Haushaltsmitglied 30 000 Euro
Diese Frage wurde dir doch schon beantwortet.
Nach §5 Abs. 4 WoGG hast du, wenn du mit deiner Schwester zusammen wohnst, keinen Anspruch auf Wohngeld, auch nicht wenn sie mit dir einen Untermietvertrag abgeschlossen hat.
Das kannst du sogar selber nachlesen
Es kann nur der Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum einen Wohngeldantrag stellen. Seltsame Formulierung der Frage. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten nicht als Hilfe zum Lebensunterhalt
Nach §5 Abs. 4 WoGG hast du, wenn du mit deiner Schwester zusammen wohnst, keinen Anspruch auf Wohngeld, auch nicht wenn sie mit dir einen Untermietvertrag abgeschlossen hat.
Bevor man ein Geschäft betreibt, sollte man sich mit allen Rechten und Pflichten des Einzelhandels vertraut machen.
Dir ist aber schon bewusst, dass zwischendurch Feiertage waren, oder? Die Jugend hat keine Geduld mehr.
Wen diese Ausbildung auf deine vorherige aufbaut, dann käme evtl. Aufstiegs BAföG in Betracht und wenn das ausreichend evtl. auch Wohngeld. Kindergeld können deine Eltern auch wieder für dich beantragen.
Das geht schon lange nicht mehr, dass du mit Amazon Guthaben Gutscheine kaufen kannst.
Nein, du hast keinen Anspruch auf Rückgabe im Einzelhandel und benutzt hast du es auch schon.
Das ist mir völlig Wurscht
Zum vorherigen Werktag, also die Post erhält den Eingangsstempel vom Freitag, wenn es ein Werktag war.
Me Hund und ich würden uns sehr freuen wenn uns ein anderer Hund besuchen kommt
Ich bin für eine generelles Verbot von Feuerwerkskörper, sie machen Dreck, sind laut, verängstigen nicht nur die Haustiere sondern auch die Wildtiere extrem und außerdem pure Verschwendung von wertvollen Ressourcen.
Schutzräume für Haustiere erachte ich für unsinnig, da sich die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung meist am sichersten fühlen