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Immunität als Europaparlamentarier
Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei seiner Partei angetreten war, demnach wieder Immunität. Die Ermittlungstätigkeiten müssen demnach gestoppt werden, sobald die Bundeswahlleiterin das offizielle Ergebnis der Europawahl in Deutschland öffentlich bekanntgegeben hat.
Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament wie zuvor Ende Mai vom Bundestag aufgehoben werden sollte. Bis zu einer Entscheidung darüber kann es aber einige Zeit dauern.