Die Erschließung ist immer die Voraussetzung für jede Baugenehmigung. Sie muss also zuvor beantragt und durchgeführt worden sein, ehe überhaupt ein Bauantrag gestellt werden kann.

Siehe dazu u. a.

https://hausbaufirma.com/erschliessung/

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Da Zivilpersonen nur bei Besitz eines Waffenscheins in der Öffentlichkeit Waffen führen dürfen, gibt es hinsichtlich der Sensibilität seitens der Polizei auch keine Unterschiede diesbezüglich. Und was das mit Voreingenommenheit zu tun haben soll, ist rätselhaft.

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Hat Alina Lipp Recht und ganz Europa steht kurz vor einem großen Krieg gegen Russland?

Alina Lipp, die hier in Deutschland gerne als Kreml-Propagandistin bezeichnet wird, hat heute auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag gepostet, der wirklich Angstschweiß in mir hervorruft:

Ich weiß, viele von euch haben nicht die Zeit oder den Nerv, das alles jetzt hier zu lesen. Und bestimmt sind mehrere ohnehin genervt, weil mit Sicherheit hier jede Woche Fragen reinkommen, ob die Nato Krieg gegen Russland führen wird, wie lange Russland geduldig bleibt usw. Aber ich selber bin enorm besorgt über das ganze und ich muss Alina Lipp in vielen Punkten Recht geben, immerhin lese ich schon seit 2 Jahren ihre Beiträge und finde hier auch mehrere Übereinstimmungen.

Glaubt ihr, unsere westlichen Politiker wollen alles dafür setzen und sogar die Zerstörung des ganzen Kontinents in Kauf nehmen, nur um Russland in die Knie zu zwingen? Bei all den Debatten über Waffenlieferungen anstatt sich an den Verhandlungstisch zu setzen, hat man doch irgendwie den Eindruck. Und nun muss ich jetzt mir womöglich Sorgen um meine Zukunft machen, um mein Leben und dass von Familie und Freunden. Und das, nachdem ich vor kurzem meine IT-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, wo ich doch jetzt mir ein besseres Leben aufbauen will. Das ist doch überhaupt nicht fair!!

Wie seht ihr das ganze? Übertreibt Alina hiebei oder hat sie womöglich doch recht? Ich hoffe, einige von euch sind bereit, hierzu was zu sagen, weil langsam bin ich echt nur noch am verzweifeln und quasi in Panik.

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Alina Lipp,

... die bekannte Putin-Getreue...

die hier in Deutschland gerne als Kreml-Propagandistin bezeichnet wird,

Sie wird nicht so bezeichnet, sie ist es.

hat heute auf ihrem Telegram-Kanal

... dem Lieblingsmedium aller Verschwörungstheoretiker und Propagandisten...

einen Beitrag gepostet

... der genau niemanden interessiert.

Es gibt nichts zu verhandeln, solange die russischen Truppen nicht wieder hinter den Grenzen von 2014 stehen.

Dein Beitrag ist demzufolge auch nur Propaganda, indem Du diesen Müll hier breittrittst.

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Erstens:

Wie dem Text des Schreibens des FA zu entnehmen ist, hast du in der UStE fälschlicherweise keine Vorsteuerbeträge eingetragen. Da die USt-VA nur eine unterjährige Vorauszahlung für die USt darstellt, ist die UStE letztlich entscheidend - und damit zu deinen Ungunsten falsch. Reiche eine korrigierte UStE nach, und informiere den zuständigen SB darüber.

Zweitens:

Dein Elster Zugang ist doch weiterhin gültig. Der endet doch nicht mit der Beendigung des Gewerbes. Uns gesetzt den Fall, er ist abgelaufen, musst du sowieso zwingend einen neuen Zugang erstellen, denn für dein neues Gewerbe brauchst du ihn ja ebenfalls.

Drittens:

Da du in dem betreffenden Jahr einen VSt-Überhang hattest, wird es vermutlich seitens des FA zu weiteren Rückfragen kommen, ggfs. mit der Einstufung als Liebhaberei.

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Ohne entsprechende Qualifikation und Zulassung ist die Inverkehrbringung derartiger Produkte in der EU nicht zulässig, und stellt nicht nur gewerberechtlich sondern auch medizinrechtlich eine mMn abmahnbare sowie ggfs. strafbare Handlung dar. Die Artikel müssten nämlich eine CE Zertifizierung besitzen. Als Hersteller haftest du hier unbegrenzt für jegliche Komplikation bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schwangerschaften; das ist auch nicht versicherbar. Dir ist daher dringend zu empfehlen, das unverzüglich zu unterlassen und sämtliche Erzeugnisse soweit möglich zurückziehen. Und dann kannst du nur hoffen, dass kein Käufer sich an deiner Ware einen Schaden zuzieht.

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Hallo zusammen, mein Mann hat vor Kurzem einen Wald vererbt bekommen.

Schön.

Dieser ist völlig zerstört durch einen Borkenkäferbefall.

Schlecht. Schädlingsbefall ist unverzüglich der Forstverwaltung anzuzeigen und ebenso zeitnah zu beseitigen.

Wir haben jetzt das Problem, dass dieser direkt an einer Bundesstraße steht

Dann seid ihr im Schadensnfall haftbar (Verkehrssicherungspflicht)! Sofern noch nicht geschehen, schließt unverzüglich eine Grundbesitz-HP ab, die auch Waldgebiete abdeckt! Euer Versicherungsmakler soll euch dahingehend beraten.

und müssten die Bäume fällen lassen, was nicht nur 1- 2 sind sondern gleich mal ca 50 Stück.

Na toll. Das geht in Anbetracht der Lage sowieso nur mit Harvester.

Habt ihr da Erfahrungswerte was für Preise genommen werden, wenn da schon alles Grün ab ist?

Rechnet mal mit € 10.000.-- aufwärts. Die letzte derartige Aktion kostete uns 3 Anrainer für 12 Bäume über € 6.000.--, davon alleine € 1800.-- WIMRE für die Miete des Harvesters samt An- und Abfahrt.

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ich will in naher Zukunft für mein Reihenmittelhauses ein neues Dach bauen lassen.

Dann hoffe ich für dich, du hast ausreichend angespart.

Der Dachdecker meinte es wird ca 30.000-40.000€ kosten .

Das dürfte mMn bei Weitem nicht ausreichen. Ohne jetzt das Preisniveau in deiner Gegend zu kennen - das letzte Angebot, das ich vor 5 Jahren für die Erneuerung eines läppischen Blechdachs (nicht isoliert) mit einer Fläche von 80m² eingeholt hatte, belief sich damals schon auf € 34.000.--.
Zugegeben - das war noch während der pandemiebedingten Bauhochzeit 2020, wo kein Betrieb freie Kapazitäten hatte, aber ich bezweifle, dass das heute deutlich billiger wäre. Und bei einer Dachsanierung eines Wohngebäudes sind zwingend die Dämmvorgaben der EnEV einzuhalten.

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gibt es Möglichkeiten den Rundfunkbeitrag zu verweigern, wenn man keine öffentlich Rechtlichen Sender schaut/nutzt etc.?

Sofern ein Haushalt in D besteht und kein Befreiungsgrund vorliegt, nein.

Schaue kein Fernsehen, hab nicht Mal einen und Radio höre ich auch nicht.

Irrelevant. Es handelt sich um keine Nutzungsabgabe.

Es ist sowieso kompletter Schwachsinn aufgezwungene Gebühren zu zahlen.

Kompletter Schwachsinn ist wohl eindeutig dieses Statement deinerseits.

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Da meine Mutter ein P-Konto hat haben wir mein Konto angegeben beim Notar

Da das nur unter der Prämisse einer bestehenden Zwangsvollstreckung Sinn ergibt, liegt hier vermutlich mindestens Vollstreckungsvereitelung wenn nicht vorsätzliche Gläubigerschüädigung vor. Die Mutter hat von dem VK-Erlös vorrangig ihre Gläubiger zu befriedigen. Alle anderen Verwendungsarten wären schwebend anfechtbar bzw. stünden unter Rückforderungsvorbehalt.

Übrigens machst du dich durch Bereitstellung deines Kontos ggfs. der Beihilfe schuldig, und verstößt zweitens gegen das Geldwäschegesetz sowie die AGB deiner Bank.

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Wieso nimmt man es ernst, wenn die Mitarbeiter einer Behörde oder Betriebs beleidigt werden?

Selbstverständlich wird so etwas ernstgenommen.

zb. Mitarbeiter des Jobcenters kriegen anonyme Beleidigungen oder Mitarbeiter Studentenwerks.

Beleidigungen sowie HateSpeech stellen ggfs. Straftaten dar. § 185 bzw. 241 StGB. Und selbtsverständlich muss es keine Person - weder in Ausübung ihres Amtes noch privat - hinnehmen, dass man ihr gegenüber ausfallend wird.

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Rätselhaft.

Nun ist mir aufgefallen, das er an meinen Status WhatsApp interessiert ist,

Der Status läuft doch automatisch durch, wenn der entsprechende Kontakt nicht explizit von den Statusmeldungen ausgenommen wird. Das ist ja der Sinn dahinter.

ich habe ihn geblockt

Wenn du mit ihm vorwiegend elektronisch kommunizierst, ist das vielleicht nicht so optimal. Schließ ihn doch einfach von den Statusmeldungen in WA aus, wenn dich das stört. Wieso das allerdings ein kritisches Problem darstellen soll, erschließt sich mir jetzt nicht - wozu nutzt man Statusmeldungen, wenn man sich hinterher darüber mokiert, dass das Dritte sehen?.

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Das kommt auf Art und Umfang der Betriebsrente an.

https://gbg-consulting.de/bav-verwaltung/psvag-gesetzliche-insolvenzsicherung-fuer-betriebsrenten/

Zitat:

"Die Versorgungsleistungen, die der PSVaG im Fall einer Unternehmensinsolvenz übernimmt, sind von der Höhe her begrenzt. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer in Leitungsfunktionen, dass ihre Pensionszusagen keinen oder nur einen teilweisen gesetzlichen Insolvenzschutz durch den PSVaG haben. (...) Des Weiteren besteht von der Höhe her nur ein begrenzter gesetzlicher Insolvenzschutz, wenn die Pensionszahlungen die geltende Höchsthaftungsgrenze des PSVaG übersteigen. Die Höchsthaftungsgrenze beträgt – entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 7 Abs. 3 BetrAVG) – das dreifache der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. (...)"

Zitat Ende, Quelle ebd.

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Jedoch wurde die vor dem Schaden bereits installierte Osmoseanlage nicht wieder eingebaut

Ist diese Anlage denn überhaupt in Absprache mit dem VM installiert worden?

da sich die Handwerker, die wegen der Küche da waren, aus Versicherungsgründen nicht rangetraut haben.

Nachvollziehbar. Da sie auch nicht Eigentum des VM ist, wäre dazu mMn ein gesonderter Auftrag erforderlich - und zwar seitens des Eigentümers und Betreibers derselben.

Ich hätte gedacht, dass die Gebäudeversicherung vom Vermieter, die den Schaden usw. bezahlt dies übernimmt.

Nur wenn diese Anlage gemeldet und in der VGV auch inkludiert wurde. Ansonsten ist das privat über die HR abzusichern.

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Vor zwei Jahren war Windows noch ein Gemeinschaftsprojekt.

Keine Ahnung, was du damit meinst. Windows als OS war schon seit V1.0 kommerzielle Software.

Ganz Deutschland wurde mit Windows ausgestattet.

Nein.

Und natürlich war Windows größtenteils kostenlos.

Nein. Das war es noch nie, denn die Lizenzkosten sind in der Regel Teil. des Gesamtpreises des jeweiligen Systems.

Man kauft einmal die Lizenz und alle Updates oder zusätzlichen Privilegien waren kostenlos.

Nein.

Der Bund bezahlt im Jahr 6 Milliarden Euro für die Dienste.

Möglich. Quelle?

Immer mehr Dienste müssen privat selber bezahlt werden.

Das war schon immer so.

Da frag ich mich natürlich, wo soll das hinführen?

Es gibt kostenlose und leistungsfähige Alternativen. Andererseits - Wer die € 20.-- für eine Lizenz nicht aufbringen kann, der dürfte ganz andere Probleme haben.

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Entweder hat es jemand geschafft, das Gitter falsch herum einzulegen und das ist quasi die Rückseite, oder die Schaltmulde ist hier abgebrochen. Eigentlich wäre da ein Druck/Schiebefeld, um das Gitter aus seiner Verankerung zu heben.

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Ohne die technischen Details der Statik zu kennen - möglich vermutlich bzw. sehr wahrscheinlich, aber ob es den Aufwand wert ist?

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Wenn wir das Inventar veräußern, dann stellen wir natürlich Rechnungen, erste gestellt am 10.05.2024, mit MwSt. und dem Vermerk Abwicklung Erbe "XY". Bankadresse nehmen wir die weiterhin aktuelle Geschäftskontenadresse. Laut Steuerberater besser/leichter und korrekt.

MMn ist das die einzig korrekte und zulässige Form.

Laut Steuerberater hieß es am Anfang, man kann nach einer Geschäftsaufgabe innerhalb von drei Monaten nach Todestag Inventar verkaufen, welches dann steuerlich begünstigt wird, da kein Unternehmensgewinn mehr daraus resultiert. Gewerbe sind ja abgemeldet.

Das kann ich mir in dieser Form nicht so recht vorstellen. Die Abmeldung des Gewerbes aufgrund Todes entspricht meiner mWn einer herkömmlichen Geschäftsaufgabe, und somit ist eine Aufgabebilanz zu bilden für jedes Gewerbe separat. Und verkaufte Vermögenswerte der Firma sind im Rahmen derselben als Aufgabeerlös gewinn- und umsatzsteuerlich zu erfassen.

Aktuell jedoch wird die Aussage etwas aufgeweicht.

Ist natürlich auch eine Frage, um welche Güter es geht - und wie man die Frage an den StB stellt.

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