bei einem Gerät einfach so z.B Instagram Facebook also ganz normale Apps ohne Erlaubnis

Es gibt kein "einfach so". Es gibt immer einen Grund weshalb die Polizei ein Handy sicherstellt, beschlagnahmt und dann überprüfen lässt. Entscheidet man sich dazu, dann wird gegebenenfalls der gesamte Inhalt geprüft, denn gerade auch die social Apps können Hinweise auf die gesuchten Straftaten beinhalten.

Ergo, es kommt auf den einzelnen Sachverhalt an.

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Für eine vorsätzliche Sachbeschädigung reicht es aus, wenn Sie die Sache zwar nicht absichtlich beschädigen wollen, eine Beschädigung oder Zerstörung der Sache aber in Kauf nehmen.

https://www.kanzleiwehner.de/blog/strafe-anzeige-wegen-sachbeschaedigung/

Das ist eine Einzelfallentscheidung, wir kennen den Sachverhalt nicht. Im Zweifel für den Angeklagten. Den Sachschaden wird er zivilrechtlich ersetzten müssen.

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Du mischt lt. deinen Rückfragen Dinge durcheinander.

Der Täter sitzt in U-Haft und die Staatsanwaltschaft entscheidet nach der Zuarbeit der Polizei über das weitere Verfahren. Natürlich wird er angeklagt werden, da dürften kaum Zweifel bestehen, dies geschieht jedoch nach Ende der pol. Ermittlungen bzw. eben nach Entscheidung der Justiz.

Dann entscheidet das Gericht am Einzelfall, ob es sich um (derzeit noch -und dabei bleibt es hoffentlich-) versuchten Mord (statt Mord) handelt. Hass (auf den Rechten) und Heimtücke (Stich von hinten in den Hals) sind meines Erachtens durchaus vorhandene Mordmerkmale, aber ich bin kein Richter.

Rechne nicht in den nächsten Wochen mit einem Prozessbeginn, meiner Erfahrung nach frühestens Ende dieses Jahres. Es geht auch darum, warum er das getan hat, gab es Komplizen, wer hat ihn unterstützt, gibt es ein Netzwerk, bzw. wer hat ihn so radikalisiert. Schließliich war er verheiratet und hat 2 Kinder.

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Keine sonstigen Verstöße z.B. Umbau etc?

Dann bleibt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz § 6. Ja, das ist eine Straftat. Das fahren ohne gültiges Kennzeichen als kleine Owi würde ich als subsidiär ansehen, sofern du das nicht fälschst. Das wäre dann wiederum eine andere Geschichte.

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50 Euro Differenz sind euch nicht aufgefallen?

Stell dir vor, du wärst an der Kasse und nach 2 Wochen, ja, nach ganzen 14 Tagen, kommt jemand mit einer alten Quittung und moniert, dass 5 Flaschen Vodka fehlen..... Was würdest du dem sagen?

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Anderes

Auszug:

Gibt es ein allgemeines Fahrverbot fürs Fahrrad?

Tatsächlich kann ein Fahrverbot auch spezifisch für Fahrräder ausgesprochen werden. Allerdings handelt es sich dabei stets um eine richterliche Anordnung. Wer wiederholt durch schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit dem Rad auffällt, muss damit rechnen, dass er ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt.

Welche Strafe droht für das Fahrradfahren trotz Fahrverbot?

Hat ein Richter ein Fahrverbot fürs Fahrrad ausgesprochen und Sie nehmen mit dem Drahtesel trotzdem am Straßenverkehr teil, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Zusatz von mir: bei wiederholtem Verstoß kann sicherlich das Rad beschlagnahmt und zusätzlich eingezogen werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-trotz-fahrverbot/

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Nein, das ist nicht immer so, es ist von Verkäufer zu Verkäufer unterschiedlich, auch wenn sie über die gleiche Verkaufsplattform -China?- agieren.

Deshalb die AGB bzw. Lieferbedingungen in die EU nachlesen. So muss das günstigste Angebot nicht immer das billigste bleiben.

Bis 150 € können 19 % Umsatzsteuer dazu kommen, dies wird ggfls. bereits mit dem Verkauf übernommen, genauso wie die weiteren Liefergebühren in der EU. Über 150 Euro kommen zusätzliche Zollgebühren dazu.

Alle Pakete landen beim Zoll, dort wird geprüft und ggfls. die Gebühr gefordert (du wirst angeschrieben), wenn dich allerdings "nur" Hermes anschreibt bedeutet dies, dass sie Vertragspartner des Verkäufers sind und das Paket abholen und an dich liefern, wenn denn der Zoll die Weiterlieferung genehmigt. Das kannst du an der Paketverfolgung nachvollziehen. Der Weitertransport ist vermutlch in diesem Fall nicht vom Verkäufer übernomen worden, das kostet dann zwischen 6 und 12 Euro, je nach Paketdienst, zusätzlich. Das wird fällig bei der Paketübergabe oder du kannst es im Voraus über die Homepage zahlen, wenn das Paket freigegeben ist.

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Rasentraktor hat das Plagiatproblem beschrieben.

Schau in die AGB oder Lieferbedingungen des Verkäufers, nicht der chin. Verkaufsplattform. Oft kommt unter 150 Euro noch die Umsatzsteuer 19% bei der Einfuhr nach Deutschland hinzu sowie die Gebühren des Transports und Abholung innerhalb Deutschlands, zwischen 6 und 12 Euro.

Da der Zoll zwischenzeitlich seine Pappenheimer in China kennt, ist es je nach Firma einfach wahrscheinlicher, dass derartige Waren aussortiert werden. Bei Mehrfachbestellungen oder dem Eindruck, dass du gewerblich handeln könntest, kann sogar gegen dich ermittelt werden.

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Zur Antwort von tinalisatina, damit ich nicht alles nochmal schreiben muss.

Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass dieses in Partystimmung ergangene Gegröhle nicht einmal strafrechtlich relevant ist, von der geschmacklichen Entgleisung mal abgesehen.

Es passt in den Zeitrahmen einer wichtigen Wahl, bei der man verhindern will, dass der rechte Rand weiter erstarkt. Zur politischen Willensbildung einer Demokratie gehört auch, dass Medien unvoreingenommen und korrekt bereichten. Das wage ich hier doch mal zu bezweifeln.

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Macht dir jemand ein Angebot, dass er für die Sammlung einen Käufer für dich finden wird, Kommission? Dann würdest du einen Vermittlungsvertrag abschließen, musst möglicherweise etwas dafür zahlen ohne dass die letztlich die Abnahme zugesichert wird oder auch nur ein vernünftiger Preis. Sogar Folgekosten wären möglich, wie entstandene Auslagen etc.

Standard-Mailadressen sogenannter Freemailer von hotmail oder google bis in zu post.com können durchaus pseudonym erlangt werden und sind kein Garant für eine existente Personalie. Selbst wenn er eine Firma als Partner angibt, heißt das auch noch lange nicht, dass er tatsächlich dort Mitarbeiter oder freier Partner ist.

Ich gehe davon aus, du hast das auf buchfinder.net zum Kauf angeboten. Da ist das natürlich für jedermann sichtbar. Ob und wie das alles "seriös" ist kann ich so nicht beurteilen, wohl niemand hier, vor allem weil diese Firmennamen usw. nur eine Vielzahl von Treffern anbieten, die man nicht zuordnen kann.

Liebe beide Beine auf dem Boden lassen, auch wenn es noch so schön klingt.

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Lebensmittel sind ein besonderes Problem!

Du verkaufst auf Kleinanzeigen etwas, das du herstellst und willst damit einen Gewinn erzielen. Das ist kein Verkauf privater Gegenstände die du nicht mehr brauchst oder zu viel hast, du eröffnest damit ein Verkaufsgewerbe. Allein schon nach den AGB der Seite brauchst du dafür einen gewerblichen Account bei Kleinanzeigen.

Und jetzt das eigentliche Problem, die Lebensmittelaufsicht.

Kurz und schmerzlos zum einlesen und die Problemliste am Anfang dazu. Das ist ein Riesenaufwand und lohnt sich nicht für ein paar Kuchen auf Kleinanzeigen. Sorry, wenn ich das so abschließend aussage. Aber der Ärger, den du kriegen kannst ist einfach gewaltig.

Was muss ich beachten, wenn ich Lebensmittel verkaufen will?

  1. Registrierungspflicht und Gewerbeanmeldung. ...
  2. Versicherungen. ...
  3. Steuern. ...
  4. Lebensmittelkennzeichnung. ...
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum. ...
  6. Urheberrecht. ...
  7. (Nachhaltige) Verpackungen für Lebensmittel. ...
  8. Lagerung & Lieferung.

https://www.webnode.com/de/blog/lebensmittel-online-verkaufen/

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Wenn ich das richtig interpretiere, inklusive deiner weiteren Angaben, kam es zu einem Parkrempler und die Polizei hat das aufgenommen. So richtig?

Es geht also maximal um eine Ordnungswidrigkeit? Hier muss dir lediglich die Gelegenheit gegeben werden, dich zum Vorwurf zu äußern, siehe § 55 OwiG. Du kannst das natürlich auch nachreichen.

Und noch eines, du bist der Betroffene. Deshalb kannst du schreiben was du willst (siehe Rückfrage deinerseits)

Dazu ein Anwaltsartikel:

Die Rechtsstellung eines Betroffenen/ Angeklagten im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren unterscheidet sich grundlegend von der Stellung des Zeugen. Der Betroffene kann schweigen, lügen oder von jedem etwas.

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten/

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gestern gegen 23uhr wurde in einer Verkehrskontrolle ohne triftigen Grund ein Urintest verlangt, den habe ich abgelehnt

Das wäre rechtswidrig und deshalb kann ich es nicht glauben. Irgend einen Grund dafür wird und muss es gegeben haben, insbesondere auch für die daraufhin folgende polizeirechtliche Maßnahme.

Wenn du selbst einen Test zuhause machst, was beweist der? Du kannst niemals nachweisen, dass der Test mit deinem Urin gemacht wurde, daher wäre so ein Gang zur Polizei ziemlich sinnlos.

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Ich finde es ziemlich unsinnig, das amerikanische Rechtssystem mit Iran oder Nordkorea überhaupt auch nur zu vergleichen. Mehr muss man dazu nicht schreiben.

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Wasser wird zwischenzeitlich in der Fleischindustrie fast überall eingearbeitet und dort gebunden. Das kann man an den kleinen Löchern der Spritzen erkennen, die man nicht nur im Fleisch sondern auch in manchen Wurstsorten findet. Da das Fleisch nach Gewicht verkauft wird, verdient man am Wasser ein Vielfaches. Frag mich nicht, was in verarbeitetem Fleisch und in der Wurst sonst noch alles drin ist....

(Seit ich regelmäßig Sebstian Lege mit "besseresser" anschaue mache ich mir immer mehr selbst und versuche auf hochverarbeitete Lebensmittel zu verzichten, wo immer es vernünftig geht)

Aber du hast recht, es würde in Plastik nicht verdunsten. Ich denke mal du gehst von falschen Voraussetzugen aus. 1kg ist die Standardangabe, der beim Kauf angegeben werden muss, um die verschiedenen Angebote überhaupt preislich sinnvoll prüfen zu können. Meist ist dieser Vergleichspreis deutlich kleiner und unterhalb des eigentlichen Preises am Regal sichtbar.

Die Abweichung, in deinem Fall vermutlich 500g +, wird daher auch vom Kilopreis abweichen. Schau es dir einfach mal am Montag an.

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Egal jetzt, was aus der ganzen Geschichte wird

Nicht nur die Sänger, sondern auch die Berichterstatter, die Fingerzeiger und Jammerer, alle haben hier den Rubikon einer sinnvollen Berichterstattung überschritten.

Das Problem, auch an Fragen hier im Forum, ist, dass jede Deutung derzeit aktuell politisch ist. In weniger als 1 Woche sind Wahlen, danach interessiert sich dafür niemand mehr.

Folglich ist diese ganze Meinungsmache nichts anderes als politische Manipulation.

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Erklär mir mal, wie du einen Baseballschläger verdeckt tragen willst.

Du darfst alle legalen Dinge mit dir herumtragen, die du willst. Und auch so viele wie du willst. Fragen der Behörden brauchst du dazu nicht beantworten.

Allerdings solltest du dabei beachten, dass bestimmte, sonst legale Gegenstände an bestimmten Orten/ zu bestimmten Zeiten, ordnungsrechtlich nicht zulässig sind oder sogar sonstigen strafrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Stichworte hierzu wären "Messerfreie Zonen" in ausgewiesenen Bereichen oder das Mitführen im Bereich einer Versammlung/Aufzuges oder auch das Hausrecht.

Du solltest aber auch nicht vergessen dich passiv zu verteidigen. Sinnvoll wäre eine Schutzweste mit einer Abwehrplatte aus Stahl gegen Messerangriffe, Schulterschützer, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsstiefel und eine Einlage im Genitalbereich gegen Angriffe von der Seite und von unten. Eine zusätzliche Schutzbrille hilft gegen Angriffe mit Flüssigkeiten.

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Eine Kündigungsfrist von weniger als zwei Wochen ist in der Regel unzulässig. Selbst dann, wenn die Probezeit zum Beispiel nur einen Monat lang ist.

Lediglich im Rahmen eines Tarifvertrags können gemäß § 622 Abs. 4 BGB noch kürzere Kündigungsfristen während der Probezeit vereinbart werden.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/kuendigung-probezeit/

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