Bin ich beitragspflichtig bei der AOK versichert?
Hallo zusammen,
bin bisher davon ausgegangen, dass ich mit unter 25 Jahren familienversichert bin (AOK). Nun steht aber in der Bescheinigung fürs BAföG-Amt, ich sei "seit dem 01.09.2019 nach Paragraph 5 Abs.1 Nrn. 9, 10 oder 13 SGB V bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und nach Paragraph 20. Abs. 1 Satz 2 Nrn.9, 10 oder Abs.3 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung ausschließlich beitragspflichtig versichert."
Liegt es daran, dass meine Mutter (und damit ich ja auch(?)) Leistungen vom Jobcenter erhält? Habe gelesen, die Familienversicherung gäbe es in diesem Falle seit 2016 nicht mehr und jeder sei einzeln beitragspflichtig versichert, sofern er zum Zeitpunkt der Einfügung dieser Regelung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bin 18).
Kann das so hinkommen? Und wieso dann erst seit dem 01.09? Muss ja im BAföG-Antrag angeben, ob ich einen Beitrag zahle.
Vielen Dank!
6 Antworten
Hallo,
irgendwetwas passt da nicht.
Wenn man unter 25 Jahre alt ist, ist man meistens nicht studentisch versichert:
- entweder ist man auch weiterhin Bezieher von Alg II vom Jobcenter (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V)
oder
- man ist kostenlos familienversichert über einen Elternteil (das gilt aber nicht, wenn man aus einer Erwerbstätigkeit mehr als 445 bzw. 450 Euro monatlich verdient): § 10 SGB V
Am besten die Krankenkasse persönlich oder telefonisch kontaktieren und genau klären, nach welcher Rechtsgrundlage man dort ab 1.9. versichert ist und ob die Bescheinigung wirklich korrekt ist. Alg- II-Bezieher haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zum Bafög.
Fallls man irrtümlich diesen Zuschuss von der Bafög-Stelle bekäme, wird es für alle Beteiligten unerfreulich, wenn das später auffällt.
Gruß
RHW
Alles klar, dann rufe ich da morgen mal an. Danke
Wenn du selbst noch Leistungen vom JobCenter erhieltest, wärst du dort auch versichert. Da du jetzt BAFÖG beantragst hast, fällst du aus dem Bezug des AlG 2 heraus und als Student bist du beitragspflichtig in der studentischen Krankenversicherung.
Was ist denn mit deinem Vater? Wenn der pflichtversichert ist, kannst du über IHN familienversichert sein.
Besteht kein Kontakt.
Danke für die Antwort!
Liegt es daran, dass meine Mutter (und damit ich ja auch(?)) Leistungen vom Jobcenter erhält?
Und genau aus diesem Grund musst Du mit Aufnahme eines Studiums verpflichtet Dich studentisch zu versichern. Dafür gibt es dann einen entsprechend höheren Bafögsatz für Dich:
Super danke, dann werde ich mich da erkundigen! Hab ich gar nicht drauf geachtet
Ab Beginn des Studiums bekommst du kein ALG II mehr, sondern Bafög.
Dann hast du Anspruch auf kostenlose Familienversicherung, da du noch keine 25 Jahre alt bist.
Stelle den Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse deiner Mutter und lass dir eine Versicherungsbescheinigung für die Uni ausstellen.
Wechsel in die Private Krankenversicherung, ist als junger Student meist sehr günstig. Im späteren Berufsleben, nach dem Studium, hast du als Angestellter wieder die Option in die gesetzliche Krankenkasse zu gehen.
Bis ins hohe Alter würde ich aber lieber nicht in der Privaten bleiben, sonst zahlst du heftig. Aber als junger Mensch und speziel während des Studiums kann man da aber sparen.
In der KVdS zahlt ein pflichtversicherter Student ca. 90 € monatlich. Bist du sicher, dass der Beitrag in der PKV günstiger ist? Das trifft für Beamtenkinder unter 25 Jahre zu, andernfalls ganz sicher nicht!
Außerdem besteht in diesem Fall Anspruch auf kostenlose Familienversicherung!