Zulassungsstelle Vollmacht?

3 Antworten

Ja, kannst Du

Du brauchst eine eVB auf den zukünftigen Versicherungsnehmer ausgestellt und die information an die Versicherung, dass es sich ggf um eine "abweichende VN / Halterregelung" handelt

Zulassungsbescheinigung Teil I und möglichst auch Teil II (ersatzweise für Teil II genügt auch der Kaufvertrag oder ein anderes Dokument das die Eigentumsverhältnisse eindeutig wiedergibt), ausserdem ggf einen HU Bericht, falls die HU in der alten Zulassungsbescheinigung Teil I abgelaufen ist.

SEPA Mandat dessen der die Kfz Steuer bezahlt

Pesonalausweis des künftigen Halters und Vollmacht, falls der Halter nicht selbst zur Zulassungsstelle fährt.

und Geld für den Verwaltungsakt, sowie ggf für neue Nummernschilder (insgesamt bis zu ca. 120 €)


schleudermaxe  16.01.2022, 16:01

Wieso denn abweichender Halter, wenn Mutter Halterin werden soll?

Aus der Frage:

Das Auto möchte ich morgen auf meine Mutter zulassen.

0

Steht auf der Homepage Deines Landratsamtes. Außerdem geht es nur mit Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle, zumindest in Bayern. Ich geh davon aus, dass die die nächsten Tage ohnehin "dicht" sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pipapodreiewro 
Fragesteller
 16.01.2022, 14:58

ich habe einen Termin gebucht, aber war das die Frage? Bezog sich die Frage nicht auf die Vollmacht?

0
simply99  16.01.2022, 15:07
@Pipapodreiewro

Steht auf der Homepage Deines Landratsamtes. Und jetzt weiter oben von RudiRatlos67. Guckst Du?

0

Und warum auf Mutter, ist nicht selber versichern und Halter spielen günstiger?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung