Zensus 2022 - Wohnort nicht umgemeldet?

2 Antworten

bwhoch2 hat schon einiges gesagt.

Allerdings werden die Daten des Zensus nicht zu deinem Nachteil verwendet. Es geht dabei nur um die Statistik und die Daten sind daran zweckgebunden, dürfen also nicht verwendet werden, um eine fehlerhafte Meldung oder sonstige Rechtsverstöße zu verfolgen. Du hättest dir also keine Sorgen machen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erhebungsbeauftragter für den Zensus 2022

Normalerweise erhalten unsere Mieter mit dem Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung. In die kommt als Einzugsdatum das Datum, das uns die neuen Mieter mitteilen, denn es ist alles andere als klar, dass jemand schon unmittelbar mit Übernahme der Wohnung auch einzieht. Da können gut und gerne mal 1 - 2 Monate dazwischen sein.

Hast Du schon eine Wohnungsgeberbescheinigung bekommen mit Datum von Anfang 2021, dann frag doch mal bei der Genossenschaft nach, ob sie Dir eine neue ausstellen können mit dem Einzugsdatum von z. B. 1. Januar oder 1. Februar 2022.

Wie lange der Mietvertrag schon läuft, interessiert das Einwohnermeldeamt nicht und die "neue" GEZ, die jetzt anders heißt, wohl auch nicht.

Warum Du erst nach ca. 1 Jahr in die Wohnung einziehst, kannst Du evtl. sogar irgendwie mit Corona begründen. Da fällt Dir schon eine Ausrede ein. Entscheidend ist aber, dass die Genossenschaft mitspielt.

Soweit ich weiß, werden auch die Namen der Mieter beim Zensus mitgeteilt. Dass die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen werden, davon kannst Du ausgehen, denn schließlich dient der Zensus auch dazu, falschen oder nicht vorhandenen Daten auf die Spur zu kommen. Schließlich wirken sich zahlreiche Nicht-Meldungen, die in einer Stadt vorkommen können auch auf die Einwohnerzahl aus, von der vieles abhängt, was die Stadt oder Kommune an Zuschüssen etc. bekommen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Keatsune 
Fragesteller
 06.12.2021, 12:28

Hallo bwhoch2,

danke für die ausführliche und interessante Antwort!

Dein Vorschlag, die Genossenschaft um eine Wohnungsgeberbescheinigung ab Januar/Februar zu bitten ist genial, das werde ich definitiv so machen. Mit meiner Baugenossenschaft habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis, nachdem sich für das Unternehmen ja dadurch eigentlich kein Nachteil ergibt, denke ich die Genossenschaft wird darauf schon eingehen.

Ja, absolut, nachdem der Zensus sicherlich auch dazu da ist, Nicht-Gemeldeten wie mir auf die Spur zu kommen, wird es bestimmt einen Abgleich geben...

Vielen Dank noch einmal und jetzt schon ein schönes Weihnachtsfest!

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