wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Gewerbe Angemeldet. Ich beziehe Aktuell Arbeitslosen Geld 1 und mit dem Gewerbe verdiene ich ca. 100 € mehr im Monat.
Also unter die 165 € Grenze.
Nun, bei der Gewerbeanmeldung habe ich leider nicht genau hingeschaut und habe bei der Frage "wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben" aus Versehen auf "nein" angekreuzt.
Sollte ich das schnellstens Ummelden bzw. das Gewerbe Ändern lassen oder spielt das keine große Rolle bei diesem "einkommen"?
Hab gerade etwas Panik, ob ich weiter versichert bin oder jetzt nicht mehr, weil ich auf "nein" angekreuzt habe…
2 Antworten
Also, für das Finanzamt ist das ganze ziemlich egal. Die Agentur für Arbeit tickt da ein wenig anders. Wenn Du im Bezug von ALG I bist jede Veränderung deiner Lebenssituation der AfA mitteilen. Auch musst du mitteilen wie viel du jeden Monat hinzuverdienst bzw. wie viele Stunden du dafür aufwendest.
Wenn Du eine selbstständige Tätigkeit in der "Vollstelbstständigkeit" ausübst stehst Du der AfA zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung. Daher solltest Du die Tätigkeit beim Gewerbeamt ummelden in ein "Nebenerwerb".
Ich selbst habe insbesondere bei Kunden die einen Gründüngszuschuss beantragt haben, die wildesten Dinge erlebt.
Dein Kreuzchen ist zwar falsch gesetzt, hat aber keine rechtliche Bedeutung diese Frage dient nur statistischen Zwecken. Du musst also nichts ändern.