Wieso dürfen GSG9 Mitglieder nicht sagen, dass sie in der Einheit sind, aber die vom SEK schon?
Mitglieder beim GSG9 dürfen niemand (soweit ich weiß) außer ihren engsten Vertrauten sagen, dass sie in der Einheit sind, aber die vom SEK dürfen das Raumposaunen . Im Prinzip machen die beiden Einheiten ja das gleiche, nur das SEK eben auf Länderebene und GSG9 landesweit.
5 Antworten
Es ist weder Mitgliedern der GSG9, noch Mitgliedern der SEK‘s verboten, Personen außerhalb ihres Familien- oder „engsten Vertrauten“- kreises zu erzählen, was sie beruflich machen.
Wie sollte das funktionieren? Und wie würde man das kontrollieren? Woher wüsste der Arbeitgeber, wer zu den „engsten Vertrauten“ gehört und wer nicht? Was ist, wenn 20 Leute aus meinem Freundeskreis zu meinen engsten Vertrauten gehören? Dürfte ich es dann allen erzählen? Und würden die 20 dann von der jeweiligen Behörde eine offizielle Verfügung zur Geheimhaltung erhalten und wenn sie dagegen verstoßen, erhalten sie eine Strafe?
Wie man sieht, ist das überhaupt nicht umzusetzen, also Quatsch.
Sowohl die „9er“ als auch die „SEKis“ wissen um die Gefährlichkeit ihres Berufs. Und Polizisten werden bereits bei ihrer normalen Ausbildung dahingehend sensibilisiert, dass es durchaus von Nachteil sein kann, wenn jeder Hans Wurst weiß, was man beruflich macht. Ich bin normaler Streifenpolizist und auch ich posaune nicht auf jeder Party sofort heraus, was ich beruflich mache.
Bei Spezialeinheiten wird da nochmal stärker drauf geachtet. Aber verbieten kann man das nicht.
Gruß, B.
Das was du da sagst stimmt nicht.
Die SEK-Beamten posaunen das ganz sicher nicht rum.
Es wird da wohl kaum einen Unterschied geben, GSG9 sowohl als auch SEK Beamte erzählen das nur Familie und engsten Freunden.
Diese Vorgaben gibt es nicht; weder SEK noch GSG9 sind irgendwie geheim.
Jede Behörde schützt ihre Mitarbeiter und gibt Namen nicht ohne Rechtsgrundlage heraus; bei Mitarbeitern in gefährdeten Bereichen gilt dies umso mehr.
Was die Mitarbeiter selbst über ihre Tätigkeit erzählen bleibt ihnen überlassen; sofern nicht die Amtsverschwiegenheit oder eventuelle Geheimhaltungsvorschriften verletzt werden, ist dies dem Dienstherrn relativ egal.
Ich denke, es kommt eben vor allem darauf an, dass das GSG9 weniger Standorte hat, aber zu den komplexeren Einsätzen gerufen wird.
Beide dürfen sagen das sie Polizisten sind, nur nicht welcher Tätigkeit sie nachgehen.
Das ist damit man die geschützt sind vor Erpressung, entführung, Rache,...