Wie viel Miete darf ich einem Untermieter berechnen?

DaKaBo  06.05.2024, 10:35

Das schriftliche Einverständnis vom Vermieter hast du schon?

HeBritta 
Fragesteller
 06.05.2024, 10:42

Nee, aber ich bin mit ihm im Gespräch. Da mache ich mir weniger Sorgen

4 Antworten

50 % kannst Du ohne weiteres verlangen. Schließlich ist es etwas anderes, ob ein Familienmitglied drin wohnt oder jemand "fremdes", mit dem man sich ständig irgendwie arrangieren muss.

So viel du lustig bist, wenn es sich um ein möbliertes Zimmer handelt. Das darfst du mit dem Untermieter frei verhandeln.

Erstens muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen.

Ist das nicht gegeben, kannst d alle weiteren Überlegungen abhaken.

Danach ist die Verhandlung über die Miete eine reine Vereinbarung zwischen dir als Hauptmieter und dem potentiellen Untermieter.

Wenn du 50% haben willst für 30% der Wohnung kannst du das gerne fordern. Ob jemand darauf eingeht ist eine andere Geschichte.


bwhoch2  06.05.2024, 10:42
Erstens muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen.

Mit Betonung auf "muss". Natürlich muss man den Vermieter fragen, aber er muss im Normalfall auch zustimmen und darf nur ablehnen, wenn die Wohnung überbelegt wäre oder wenn ihn der Person des Untermieters ein besonderer Grund läge, der zur Ablehnung führt. Das können aber normalerweise nur persönliche Differenzen zwischen UM und Vermieter sein. Z. B. jemand, der schon mal Hausverbot bekommen hat.

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Apokailypse  06.05.2024, 11:01
@bwhoch2

Ich muss als Vermieter nicht begründen, warum ich einer Untervermietung nicht zustimme.

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bwhoch2  06.05.2024, 12:05
@Apokailypse

Nein, musst Du nicht. Wenn Du den §553 BGB Satz 1 ab liest, so ist die Versagung einer Untervermietung dem Vermieter doch nur aus ganz bestimmten Gründen möglich.

Das bedeutet: Wenn die Frau, die nun untervermieten will, das nicht darf und sie somit einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann sie dagegen klagen. Dann wird ggf. das Gericht nach einem Grund fragen und der muss dann schon sehr gut sein. Andernfalls verliert der Vermieter den Prozess, die Untervermietung muss geduldet werden und für die "verlorene" Mietzeit ist Schadensersatz zu leisten.

Das sollte sich ein Vermieter gut überlegen, bevor er die Untervermietung untersagt.

(Meine rechtliche Einschätzung als juristischer Laie.)

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Apokailypse  06.05.2024, 13:02
@bwhoch2

... und der Zinnober führt am Ende zur Eigenbedarfskündigung und dann hat sowohl der Hauptmieter als auch der vermeidliche Untermieter gar nichts.

BGB regelt vieles und es gibt mit Sicherheit genügend Streitpunkte dort. Aber am Ende ist es mein Eigentum. Und das wird mir gewährleistet nach GG gewährleistet. Da hilft auch das BGB nicht. Ganz am Ende mach ich mit meinen Eigentum was ich will. Punkt.

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