Wie lange müssen Gehaltsabrechnungen (kein Arbeitgeberwechsel) aufbewahrt werden?
5 Antworten
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Für Privatpersonen gibt es keine Aufbewahrungspflicht.
Sinnvoll ist es zumindest, bis Du von der Rentenversicherung den Versicherungsverlauf vorliegen hast und die darin enthaltenen Zeiten/Angaben übereinstimmen.
Solltest Du soziale Leistungen erhalten, wären 4 Jahre sinnvoll um Einkünfte noch belegen zu können. Danach verjähren z.B. Rückforderungsansprüche von Sozialversicherungsträgern.
Dafür gibt es gar kein Muss - aber es kann sich durchaus später noch einmal als sehr sinnvoll erweisen.
Ratsam wäre es, jene für spätere Rentenfragen aufzubewahren.
Die musst du nicht aufbewahren.
Muss man gar nicht aufbewahren