Wie lange darf man mit 14 ohne Eltern ins Kino?
Also eine freundin und ich wollen Samstag How to be single im kino schauen. Wir sind beide 14 und der film fängt 20:15 uhr an. Jetzt ist die frage dürfen wir den ohne eltern gucken weil so nen film ja 2 stunden oder länger geht. Und falls nicht würde es reichen wenn unsere eltern mit zum kino kommen und dort persönlich ihr ok geben das wir länger bleiben dürfen (also das sie dann wieder gehen)?
7 Antworten
Hallo Laura250901,
um "Jugendschutz-aktiv.de" zu zitieren:
"Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre
Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14
und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet
ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst
nach 24.00 Uhr beendet ist."
Auf gut deutsch:
Deine Eltern müssen mitkommen, wenn der Film erst nach 22 Uhr beendet ist. :-P
How to be single dauert wohl 1 Std 50min....
Ich hoffe, ich konnte dir helfen :-)
Wenn die Vorstellung bis 22 Uhr beendet ist, dann kannst du dort alleine rein gehen, sonst braucht du einen Erziehungsbeauftragten oder deinen Erziehungsberechtigten.
An der Kasse wird schon kontrolliert, ob das mit der Uhrzeit auch in Orndnung gehen würde.
Mit 14 und 15 Jahren dürft ihr nur bis 22.00 Uhr im Kino bleiben, daher dürft nur in Begleitung eines Erwachsenen rein oder in eine frühere Vorstellung.
Nur bis 22.00 Uhr, wenn die Eltern mit dabei sind, dann auch länger.http://cinemaxx.de/Kinoinfo/FSKundJugendschutz/
Oder in Begleitung eines erziehungsbeauftragten mit Erlaubnis der Eltern.
Der Film muss spätestens um 22 Uhr enden damit ihr alleine dort rein dürft. Wenn er später endet dürft ihr nur rein wenn eire Eltern mit in en Film gehen.
Das haben Zusammenfassungen so an sich, sie enthalten nicht alle Details ;) Aber ja, mit einer ermächtigten erziehungsbeauftragten Person geht es auch.
Wenn du schon den passenden Paragraphen verlinkst, dann bitte auch die Info richtig nennen. Es müssen nicht nur die Eltern dabei sein, es geht auch ein Erziehungsbeauftragter ;-)