Wie läuft das erste Lehrjahr in der Schreiner Ausbildung ab?
Ich habe Interesse an einer Schreiner Ausbildung, doch frage mich wie das erste Lehrjahr abläuft. Auf der Website meiner lokalen Berufsschule steht, dass das erste Lehrjahr als BGJ gilt, man nichts verdient und nur schulisch ist. Doch andere Seiten sagen was anderes. Kann mich jemand hier aufklären?
2 Antworten
Während deinem Besuch bei der Schule bekommst du natürlich weiterhin dein normales Gehalt. Nur halt keine pauschalen wie zb Pendlerpauschale, keine Zulagen wie zb bei Staub oder schmutz und keine überstunden.
Also quasi deinen normalen Nettolohn ohne Zulagen. Für den Besuch bei der Schule kannst du einen Antrag auf eine Pendlerpauschale beantragen falls es etwas weiter weg von dir zuhause ist. Ich weiß nicht mehr genau wie weit man sein muss aber uns wurde das in der Berufsschule erklärt.
Achso, mein Fehler.
Ich dachte er fängt eine normale Lehre in einer Tischlerfirma an.
da ist das BGJ jahr quasi als erstes lehrjahr anerkannt .
zu beginn in 1978 war der BGJ ler schon in der Lehrlingsrolle .
Da bist du ganz normaler Schüler im Bereich Holz und Kunststoff Handwerk =,Zimmerer , Schreiner .
Ihr lernt den Umgang mit den wichtigsten Handwerkszeugen zur Holzbearbeitung , dann auch den Gebrauch der Maschinen . Dazu die Theorie , z.b. das Zeichnen .
Denn alles was gebaut wird muß erst zeichnerisch dargestellt werden , danach wird dann millimetergenau gearbeitet und zusammenn gefügt .
welches gehalt als schüler ?