Wie hoch ist die Strafe für sowas?
Wenn sie noch keinen Führerschein hat aber dabei ist einen zu machen? Und ich daneben sitze und sie auf meinem Auto fahren lasse um sie lernen zu lassen?
Und ich bin fein raus weil ich als Beifahrer nicht dafür bestraft werde sondern nur sie? Also wäre es allein ihr Risiko?
Wer ist sie?
Eine Freundin
Alter?
Ist doch egal
8 Antworten
Sie wird vermutlich eine Weile keinen Führerschein machen dürfen und eine Geldstrafe bekommen. Du bist nicht fein raus, weil du wusstest, dass sie keinen Führerschein hat.
Ich hätte da aber eine ganz einfache Lösung: Du fährst sie zu einem Verkehrsübungsplatz. Dann kann sie mit dir als Beifahrer üben ohne, dass es rechtliche Konsequenzen für euch hat. Es gibt auch kostenlose Verkehrsübungsplätze, aber die kostenpflichtigen sind meistens besser ausgestattet. Außerdem gefährdet das den Straßenverkehr nicht.
Also, sofern sie einen Lehrfahrausweis hat und du genügend alt bist, um danebenzusitzen, ist es kein Problem.
Weil du meintest, ja, sie ist dabei, einen zu machen, also darf sie ja evtl. in Begleitung fahren.
Hallo,
Du darfst nicht jemanden ohne Führerschein als Steuer lassen. Natürlich würdest Du auch bestraft werden.
Herzliche Grüße,
Willy
Du wirst genauso bestraft wie sie, wenn du sie wissentlich ohne Fahrerlaubnis fahren lässt. Ich würde es nicht tun. Es sei denn, es handelt sich um ein Privatgelände. Zum Beispiel ein Supermarktparkplatz an einem Sonntag.
Aber sobald die StVO gilt bist du am Arsch. Und ich meine am Arsch. Und sie sowieso.
Und ich bin fein raus weil ich als Beifahrer nicht dafür bestraft werde
Nein. Lies mal bitte nach: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.