Wg zimmer in untermiete erlaubt?

5 Antworten

Wenn der Vermieter eine Untervermietung seines Wohnraumes von sich aus nicht erlaubt , wäre solch eine "Überlassungsabsprache" zwischen dem ursprünglichen Mieter und Dir ( als Untermieter ) rechtlich latent unwirksam .

Du würdest Dich damit dann ggf. zu unrecht in diesem Studentenwohnheim aufhalten , wenn der ursprüngliche Mieter während der Überlassungszeit nicht ortsanwesend wäre .

darf ich sowas annehmen?

Wenn es grundlegend keine Vermietererlaubnis für eine Untervermietung / Fremdüberlassung des Wohnraumes gibt , kannst Du ganz schnell an die frische Luft gesetzt werden wegen nicht gedulteter Nutzung der Sache . Selbiges gilt gleichzeitig für den ursprünglichen Mieter im Rahmen einer fristlosen Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung oder Überlassung des Wohnraumes . Das würde ich mir daher vorab sehr gründlich überlegen .

Wo soll dann die post von der bank etc hin?

Richte Dir an Deinem ( vorübergehenden ) Aufenthaltsort dann ggf. ein Postfach nebtst zugehörigem Nachsendeauftrag ein , bzw. informiere Deine wichtigsten Geschäftskontakte entsprechend von Deiner neuen Anschrift ans Postfach .

Und was ist mit dem einwohnermeldeamt?

Da wäre dann zunächst mal zu schauen , ob man als Hauptwohnsitz nicht ggf. die Anschrift der Eltern beibehalten könnte . Ansonsten wäre der regional zuständigen Ausweisbehörde zumindest der momentane Aufenthaltsort ( Ort , PLZ , Straße & Hausnummer ) zu benennen .

Schau mal in die Bedingungen des Vermieters. Einige Wohnheime erlauben es, andere nicht. Wenn es nicht erlaubt ist, würde ich die Finger davon lassen, denn dann sitzt du ganz schnell auf der Straße.

Der Mietvertrag unterliegt keinem Formzwang.

Der kann auch mündlich sein und ist 100% gültig.

Nein, das ist nicht erlaubt du brauchst eine meldeadresse, sonst giltst du als obdachlos