WG gemeinsame Anschaffung bei Auszug?

4 Antworten

Klare Regelung:

Wenn du bezahlt hast und deinen Nahmen auf der Rechnung steht gehören die Gegenstände dir.

Sollten die Rechnungen unauffindbar sein, besteht die Möglichkeit beim Verkäufer eine Kopie zu bekommen.

Ansonsten dürfte der Rechtsweg (- Anwalt) nicht zu umgehen sein.

Es gibt ein Video, wo ein Mann mit der Kettensäge ALLES in der Mitte durchsägt 😂

Für solche Anschaffungen setzt man üblicherweise einen Vertrag auf, wie mit der Küche verfahren wird, falls eine Mietpartei auszieht.

Die Dame könnte jetzt argumentieren, dass Du ihr Deinen (Geld-)Anteil an der Küche gespendet/geschenkt hast.

Dass Du die Hälfte der Küchenmöbel einfach so mitnimmst, ist wohl keine gute Idee.

Gerecht wäre es meiner Ansicht, wenn deine Mitbewohnerin die Hälfte des Zeitwerts der angeschafften Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte an dich auszahlen würde. Das ist dann weniger als du vor einem Jahr beigetragen hast, aber immer noch ein Großteil davon. Immerhin wirst du die Anschaffungen, im Gegensatz zu ihr, nicht mehr nutzen können.

Ob es dazu rechtliche Regelungen gibt, ist mir unbekannt.