Welche Strafe droht bei Kindesenführung?
Mal Angenommen die Mutter, die das Sorgerecht nicht mehr hat ( aus welchen Gründen auch immer ), nimmt ihre Tochter und ihren Sohn unfreiwillig einfach mit nach Spanien. Dort wir die Mutter dann aber bon der Polizei aufgehalten, und die Kinder werden zu ihren Pflegeeltern zurückgebracht.
Welche Strafe bekommt dann die Mutter?
4 Antworten
Bei Erstvergehen eine Geldstrafe.
Allerdings werden Kinder nicht Grenzübergreifend ausgeliefert.
§ 235 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Google kaputt?
Wenn sie Pech hat, dann droht ihr dies:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html
Auf jeden Fall aber wird es für sie dann noch schwieriger werden, das Sorgerecht zurückzubekommen, als es vielleicht ohnehin bereits war
Ich glaube nicht, dass die Strafe bei der leiblichen Mutter, die noch ein Besuchsrecht hat, gleich ist, wie bei einem Fremden. Diese Unterscheidung wird in dem Link nicht gemacht. Ich bin auch ziemlich sicher, dass in der Realität Frauen viel leichter wegkommen als Männer, die das gleiche tun. Die mediale Empörung richtet sich jedenfalls in beiden Fällen gegen den Vater, egal, ob er das Sorgerecht hat oder nicht.
Die Strafe für die Mutter würde von den Umständen und den Gesetzen des Landes abhängen, in dem sie sich befindet. In Spanien könnte sie wegen Kindesentführung angeklagt werden, was eine ernste Straftat darstellt und je nach Schwere des Vergehens mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich könnte sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren oder eingeschränkt werden.
Was meinst du damit ?