Was tun, wenn Nachbar nach Beschwerde bei Hausverwaltung aggressiv wird?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na Du kannst gleich nochmal dem Vermieter berichten, wie der Typ sich verhält.

Sich aggressiv innerhalb des Anwesens gegenüber anderen Mietern aufzuführen, kann ein Grund für Abmahnung oder auch Kündigung sein. Der Hausfrieden ist ein Kündigungsgrund, so er empfindlich gestört wird.

Die Polizei wird sich da zunächst nicht sehr anstrengen, man wird Dir sagen, dass man nicht immer da sein kann und dass Du, wenn es hart auf hart kommt, die Polizei rufen kannst. Wirklich hilfreich ist das erstmal nicht.

Eine Anzeige wegen Bedrohung ist erstmal eher fraglich, denn bis eine Drohnung zu einer strafbaren Bedruhung wird, reicht näherkommen oder Hand hochhalten, Drohende Haltung nicht aus. Da muss schon explizit mit einem sehr empfindlichen Übel gedroht werden.

Du kannst sicherlich selbst zivilrechtlich Schritte einleiten, dazu jedoch müsstest Du Dir einen Anwalt suchen, was ein Kostenrisiko darstellt, denn wenn das Gegenüber kein Geld hat, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Es kann nicht sein, dass man sich beschwert, Recht bekommt und dafür bedroht wird.

Leider doch, so ungerecht das auch immer sein mag und Dir auch sicherlich nicht gefällt, praktisch ist das leider möglich.

Anzeige bei der Polizei, Anwalt, Hausverwaltung, Protokoll darüber führen, wann diese Angriffe und Bedrohungen in welcher Form statt finden.

Du kannst ihn wegen Bedrohung anzeigen, aber es ist fraglich ob dass die Situation verbessert...


Bananaphone0 
Fragesteller
 11.05.2022, 11:45

Antworten, die niemand braucht. Es kann nicht sein, dass man sich beschwert, Recht bekommt und dafür bedroht wird.

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GutenTag2003  11.05.2022, 11:49
@Bananaphone0
Antworten, die niemand braucht. 

Du scheinst nicht zu den pflegeleichten zu gehören, wenn Du so auf eine Antwort reagierst.

2
Bananaphone0 
Fragesteller
 11.05.2022, 11:55
@GutenTag2003

nein, ich lasse mir nichts gefallen. Ich nehme Rücksicht auf andere und ich erwarte das ebenso. Und zur Erinnerung: ich war mit meiner Beschwerde über ihn im Recht, guten Tag 2003.

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GutenTag2003  11.05.2022, 11:56
@Bananaphone0
nein, ich lasse mir nichts gefallen.
  • Du hast eine Frage gestellt
  • Du hast eine Antwort bekommen.
  • niemand hat Dich angegriffen

Willst Du keine Antworten, kannst Du mit Antworte nicht umgehen, vermeide Fragen.

 ich war mit meiner Beschwerde über ihn im Recht, 

Mit Deiner Reaktion hier: nicht

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Wegen Bedrohung anzeigen. Ein Naherungsverbot erwirken. Dann muss er umziehen.


GutenTag2003  11.05.2022, 11:50
 Dann muss er umziehen.

Nein. muss er nicht. Er muss nur Abstand halten.

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GutenTag2003  11.05.2022, 14:18
@DarkDP

Den kann man immer einhalten. Notfalls muss er zurückgehen um den Abstand zu halten bzw. zu bekommen.

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Ich würde das Verhalten filmen. Meistens unterbleibt dann eine weitere Drohgebärde dieser Art.


Bananaphone0 
Fragesteller
 11.05.2022, 11:46

so wie er drauf ist, haut er mir das Handy aus der Hand

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wiki01  11.05.2022, 12:01
@Bananaphone0

Dann käme ja noch Körperverletzung Sachbeschädigung und Tätlichkeit dazu. Eine ganze Menge für eine Anzeige.

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sunshinenika  15.02.2023, 20:37

Versteck doch eine Wildcamera, am längsten halten die Batterien, wenn du sie nur auf Foto-Modus einstellst.

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