Was sind die Grenzen bei Altersunterschieden (bis 18)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 13 und 14 finde ich 2 Jahre Unterschied okay (aber kein Sex mit 13 jährigen wenn man 14 oder älter ist!).

Mit 15 und 16 so 3 Jahre.

Mit 17 und 18 kann der Unterschied auch relativ groß sein, ab 18 finde ich den Unterschied eh egal.

Guten Morgen!

also ich finde den Altersunterschied meist nicht Mega ausschlaggebend. Es sollte vor allem erstmal legal sein (bei sexuellen Handlungen —> darauf hat man u18 ja am meisten Lust) Hierfür eine kleine Tabelle. Da sind zwar zwei kleine Fehler drin, die spielen aber keine Rolle:

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Die Tabelle gilt für Deutschland!

  1. Im Kasterl ganz links ganz oben - also bei 0-13 zu 0-13 - müsste ein grünes "Ja" stehen.
  2. In den Kasterln 0-13 zu 14-15 bzw. 14-15 zu 0-13 müsste für Österreich ein gelbes Ja* (* bedeutet in dem Fall okay bei einem Altersunterschied von max. 3 Jahren). und für Deutschland ein oranges "nein*" (* wäre in hier: es ist laut StGB zwar verboten, wird von den Gerichten jedoch i.d.R. nicht verfolgt, wenn der Altersunterschied gering ist und keine offensichtliche Schädigung des "Opfers" zu erkennen ist.)

(von ps1980)

Nun zu meinen Präferenzen:

OHNE SEX

12 - 15

13 - 16

14 - 17

15 - 18

16 - 20 (bei der Frage ja nur bis 18…)

17 - 22 (bei der Frage ja nur bis 18…)

MIT SEX

12 - 13

13 - 13

14 - 16

15 - 17

16 - 19 (bei der Frage bis 18…)

17 - 21 (bei der Frage bis 18…)

 - (Mädchen, Frauen, Jungs)

Mit über ab 14 darfst du keinne Sex mit unter 14 jährien haben. Mit 14 darfst du sofern deine Unreife nicht ausgenutzt wird, keine hilflosigkeit besteht, kein abhöängigkeitsverhältnis besteht, darfst du mit jedem über 18 Sex haben.

In Schweiz gilt dann ab 13 maximal 3 Jahre Untershcied. bis 16. Mehr als 3 Jahre ist Strafbar. Ab16 ist alles erlaubt.

In Österreich ab 3 ohne GV ab 12 maximal 4 Jahre. Mit GV ab 13 maximal 3 Jahre unterschied.

Der Rest ost dann ähnlich wie in deutschland.

Wenn man sich liebt da gibt es keine Altersunterschied, nur Gesetzlich sollte man als Erwachsener darauf achten das der/die Partner/in nicht unter der Gesetzlichen Schutz fällt.

Meiner Meinung nach bis 20 nur 2 Jahre unterschied (was mir zumindest wenn meine Partnerin jünger wäre auch zu viel wäre)